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Rauchverboterweiterung für elektronische Zigaretten in Köln löst heftige Diskussion aus

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– ecoreal/SNOKE fordert  Köln heute zur Prüfung des Erlasses auf
– Rechtliche Gutachten sowie medizinische Meinungen lassen die Entscheidung der Stadt Köln wackeln

Köln. Am 19.09.2011 hat die Stadt Köln auf ihrer Pressehomepage eine Äußerung des Stadtdirektors Guido Kahlen veröffentlicht, in der dieser ausdrücklich darauf hinweist, dass das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz auf elektronische Zigaretten Anwendung finde. Der Gebrauch von Elektronikzigaretten könne daher zur Festsetzung von Bußgeldern und zur Androhung von Zwangsgeldern führen.

Die ecoreal UG ist Anbieterin der elektronischen Zigarette SNOKE®. ecoreal fordert nun die Stadt Köln auf, diese auf Ihrer Homepage geäußerte Rechtsauffassung dringend zu überprüfen und die Äußerung richtigzustellen. Das Nichtraucherschutzgesetz NRW kann keine Anwendung auf elektronischen Zigaretten finden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seinem Bescheid vom 21.11.2008, Aktenzeichen 150-3570-04-279053, eindeutig festgestellt, dass eine elektronische Zigarette nicht unter die Anwendung tabakrechtlicher Vorschriften fällt, weil ein solches Produkt keinen Tabak enthält. Dies gilt selbst dann, wenn die elektronische Zigarette eine Lösung mit synthetisch hergestelltem Nikotin enthält. Dies muss erst recht gelten für elektronische Zigaretten, die ohne Nikotin ausschließlich mit Aromen betrieben werden.

Die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW ist beschränkt auf Produkte, die „geraucht“ werden. Der Begriff des Rauchens erfasst nur die Inhalation des Rauchs, der durch Verbrennung von Tabak entsteht. Die von Herrn Kahlen geäußerte Rechtsauffassung widerspricht daher der geltenden Rechtslage. Die in der Pressemitteilung geäußerte Auffassung ist daher zu korrigieren. Ecoreal steht für Gespräche mit der Stadt Köln zur Verfügung. Das gilt nicht nur für die rechtliche Auslegung, sondern insbesondere auch für die mögliche Gesundheitsgefahren bzw. gesundheitsbedingte Unbedenklichkeit zertifizierter und geprüfter Produkte.

Die Fa. ecoreal hat zu dieser Frage ein rechtliches Kurzgutachten erstellen lassen, daß die obenstehende Aussage ausdrücklich bestätigt.

Prof. Dr. Dr. med. Jürgen Ruhlmann (MVZ Medizin Center Bonn) hat zudem gestern bereits in einem Pressegespräch die medizinische Haltung zu dem ausgesprochenen Rauchverbot unterstrichen.

Ein Downloadlink zum Interview: http://www.channelrent.de/download/interview-prof-ruhlmann.mp4

SNOKE ist die erste und einzige elektronische Zigarette „Made in Germany“ .

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Ein Kommentar

  1. Na, gibt es an dieser Front schon etwas Neues? Meine Raucherzeiten sind zwar schon eine ganze Weile her, aber trotzdem wüsste ich ganz gern wie in Köln entschieden wird. Von dem Urteil könnte auch eine Signalwirkung für bspw. die DB ausgehen, da sie die Dampfer in einigen Zugarten zulässt und in anderen nicht,.

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