Alle Unternehmer, die einen Firmenwagen haben und diesen privat nutzen, müssen die Privatnutzung korrekt versteuern. Um den Anteil der Privatnutzung zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten: Fahrtenbuch führen oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Firmenwagen, für die kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, werden für die angenommene Privatnutzung pauschal nach der 1-Prozent-Regelung besteuert. Doch das kann richtig teuer werden. Besonders Unternehmer, die den Firmenwagen nur selten privat nutzen, profitieren vom Fahrtenbuch und können damit ordentlich Steuern sparen.
Beispiel: Ein Unternehmer, nennen wir ihn Herrn Müller, hat einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro inklusive Zubehör. Angenommene Nutzungsdauer für den Wagen ist drei Jahre und die tatsächlich laufenden KfZ-Kosten betragen 12.500 Euro im Jahr. Herr Müller ist mit dem Firmenwagen nur 15 Prozent privat unterwegs. Bei der 1-Prozent-Regelung wird der Entnahmewert für die angenommene Privatnutzung pauschal berechnet: 1 Prozent des Bruttolistenpreises – im Fall von Herrn Müller also 650 Euro monatlich – macht 7.800 Euro im Jahr. Und diese muss Herr Müller versteuern.
Besser fährt Herr Müller mit Fahrtenbuch. Für die Berechnung sind zuerst zwei Punkte relevant: die Abschreibungskosten pro Jahr nach dem sogenannten linearen AfA-Satz (in diesem Fall 21.450 Euro) und die laufenden KfZ-Kosten von 12.500 Euro. Zusammengerechnet betragen die tatsächlich entstandenen Kosten für den Firmenwagen folglich 33.950 Euro. Das Fahrtenbuch belegt: Herr Müller nutzt den Firmenwagen zu 15 Prozent privat. Das entspricht einem Entnahmewert von 5.092,50 Euro, den Herr Müller versteuern muss.
Fazit: Der zu versteuernde Entnahmewert nach der Fahrtenbuch-Methode ist 2.707,50 Euro geringer – Herr Müller muss für seinen Firmenwagen mit Fahrtenbuch also weniger Steuern zahlen. Die Steuerersparnis bei einem unterstellten Durchschnittssteuersatz von 40 % beträgt dann etwas über 1.000 Euro.
Aber Vorsicht, ein Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß geführt werden. Deswegen eignen sich besonders vorgedruckte Fahrtenbücher wie die von Avery Zweckform. Alle wichtigen Eckpunkte sind vorgegeben, sodass nichts Wichtiges vergessen wird. Die Fahrtenbücher des Herstellers werden zudem regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft. Weitere Infos gibt es unter www.avery-zweckform.eu. Wichtig: Die Eintragungen müssen den Belegen entsprechen.
Gute Nachrichten für alle, für die ein Firmenwagenwechsel ansteht: Hier ist der Umstieg von der 1-Prozent-Regelung zum Fahrtenbuch auch während des laufenden Kalenderjahres zulässig. Alle anderen müssen bis zum 1. Januar warten. Trotzdem: Die Geduld kann sich ordentlich auszahlen.