–Von ddp.djn-Korrespondent Oliver Mest–=
Hamburg (ddp.djn). Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Verbraucher verschiedene Optionen. Sie können entweder eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder aber den Schutz gegen Invalidität mit einer Lebens- oder Rentenversicherung koppeln. In diesem Fall handelt es sich dann um eine BUZ, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Dabei lässt sich nicht pauschal beantworten, welche der Optionen sinnvoller ist. Die Kombiprodukte haben den Vorteil, dass es bei einer Berufsunfähigkeit neben der monatlichen Rente eine Beitragsbefreiung für die Lebens- oder Rentenversicherung gibt. Zugleich laufen diese dann aber bis zum Ende der Leistungszeit beitragsfrei weiter. Allerdings sehen einige Anbieter einen Berufsunfähigkeitsschutz vor, der nur aus der Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung besteht und keine monatliche Rente vorsieht. Solche Versicherungen sind sinnlos, da sie keinen Einkommensersatz bieten. Das aber ist die Hauptaufgabe der Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Auch die Kombination einer BUZ mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung sollte man mit einer gewissen Skepsis prüfen. Denn insgesamt wird die Absicherung durch die eingebauten Sparverträge teuer und unflexibel. Zudem haben sich in der Praxis weitere Nachteile herauskristallisiert. Denn wird es finanziell (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit) eng, können viele Versicherte die teuren Verträge nicht mehr zahlen und müssen kündigen oder die Policen beitragsfrei stellen. Doch in der Regel ist dann auch der Berufsunfähigkeitsschutz verloren und ab dem 40. Geburtstag kaum noch zu vernünftigen Konditionen zu bekommen.
Des weiteren raten viele Verkäufer bei den Kombiprodukten wegen der hohen Kosten zu einer zu geringen Berufsunfähigkeitsabsicherung. In der Folge reicht dann die vereinbarte Rente kaum aus, das Einkommen zu ersetzen.
Die Berater argumentieren übrigens aus Provisionsinteressen für die kombinierten Verträge aus Invaliditätsschutz und Sparvertrag oft damit, dass die Prämien dann nicht verloren sein, weil der Kunde am Ende der Laufzeit den Sparanteil ausgezahlt bekommt. Eine glatte Lüge, denn die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind natürlich verloren, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird. Das gilt für alle reinen Risikoversicherungen. Was der Kunde dagegen erhält, ist das in der Lebens- oder Rentenversicherung angesparte Geld. Dies aber ist meist weniger, als er bei einem herkömmlichen Sparplan bei einer Bank erhalten würde.
Sinnvoll kann dagegen die Kombination von Invaliditätsschutz und Risikolebensversicherung sein. Die Prämien für den Todesfallschutz sind sehr gering und werden im Paket oft noch günstiger. Damit haben die Versicherten die Möglichkeit, die Familie oder den Partner zu einem günstigen Tarif abzusichern.
Eine besondere Möglichkeit ergibt sich für Selbstständige. Wenn sie einen Rürup-Vertrag mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, haben sie die Option, die Beiträge dafür steuerlich abzusetzen. Dabei steigt der absetzbare Anteil jährlich. Damit können die Kosten für den Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich geltend gemacht werden, wenn dieser höchstens die Hälfte des gesamten Rürup-Vertragsvolumens ausmacht. So ergibt sich ein schöner Steuer-Bonus für die Risikovorsorge. Angestellte haben diese Möglichkeit theoretisch auch, allerdings greifen bei ihnen durch den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung die Rürup-Steuervorteile kaum.