Die Schweiz erreicht beim jährlich stattfindenden internationalen Vergleich der Altersvorsorgesysteme ausgewählter Länder – dem Melbourne Mercer Global Pension Index – meist die vorderen Plätze. Erst im Jahr 2015 lag es knapp hinter Dänemark, Australien und den Niederlanden auf Platz 4. Selbst der direkte Nachbar Deutschland landete nur im Mittelfeld auf dem 12. Rang. Erstaunlich, da beide Altersvorsorgesysteme auf einem ähnlichen Drei-Säulen-Prinzip beruhen. Wir erklären die zwei Altersvorsorgesysteme ausführlich:
Schweizer Drei-Säulen-Prinzip
In der Schweiz setzt sich die Rente aus drei Komponenten zusammen: 1. Die staatliche AHV-Versicherung, 2. eine berufliche Pensionskasse und 3. eine private Vorsorge. Die erste Säule sichert in der Schweiz wohnhafte Personen bei Invalidität, Tod des Versorgers und im Hinblick auf die Altersvorsorge ab. Sie basiert auf einem Umlageverfahren. Das heisst, dass Besserverdiener für Schlechtverdienende sowie Jüngere für Ältere zahlen.
In die zweite Säule zahlen alle ein, deren Einkommen mindestens 21.060 CHF jährlich beträgt. Der anfallende Beitrag wird automatisch vom Lohn abgezogen und ist obligatorisch. Die Anteile von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber sind dabei in etwa gleich hoch.
Die dritte Säule schliesst die Lücken, die durch Säulen 1 und 2 noch nicht abgedeckt wurden. Insgesamt beruht die Einzahlung in die dritte Säule zwar auf freiwilliger Basis, sie wird jedoch von Experten empfohlen. Sie ist in eine gebundene (3a) und eine ungebundene Vorsorge (3b) unterteilt. Die gebundene Vorsorge kann bei Bankstiftungen oder Versicherungen abgeschlossen werden. Am besten lässt man sich eingehend individuell beraten. Bis zu einem bestimmten Betrag – in der 3. Säule Maximalbetrag genannt – kann die Einzahlung von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Säule 3b ist dagegen komplett unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Wer bereits den Maximalbetrag aus 3a ausgeschöpft hat, kann sich also je nach finanzieller Situation privat um seine zukünftige Rentenzahlung kümmern.
Deutschlands Drei-Säulen-Prinzip
Auch die Deutschen suchen nach der besten und sichersten Altersvorsorgemöglichkeiten. Genau wie in der Schweiz gibt es auch in Deutschland ein Drei-Säulen-System. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in die auch die Beamtenversorgung und Einzahlungen Selbstständiger und Freiberufler zur Alterssicherung fliessen, gibt es die betriebliche und private Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Pflicht und beruht auf einem Umlageverfahren und auf dem Solidaritätsprinzip. Damit wird gewährleistet, dass Rentner ihre Bezüge erhalten und jüngere Generationen zukünftig ebenfalls auf ihre Altersvorsorge zählen können.
Je nach Einkommenshöhe und einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Vertrag wird dem Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge eine bestimmte Summe von seinem Gehalt abgezogen, die meist auch in gleichen Teilen von Arbeitgeberseite aus an die deutsche Rentenversicherung überwiesen wird. Das Renteneintrittsalter liegt derzeit für Frauen und Männer bei 65 Jahren.
Schliesslich gibt es ähnlich der dritten Säule in der Schweiz auch in Deutschland eine private Vorsorge, an die entweder privat zum Beispiel durch Immobilien angespart wird oder durch staatliche Förderungsmassnahmen wie die Riester-Rente angelegt werden kann. Viele Menschen setzen auch auf Lebensversicherungen oder Fonds. Für kinderreiche Familien eignet sich die Riester-Rente, weil eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen ist.
Ähnliche Systeme – ähnliches Problem
Der Überblick hat gezeigt, dass sowohl die Schweiz als auch Deutschland ähnliche Rentenversicherungssysteme haben. Neben Grundbeträgen, die jeder einzahlen muss und später allen zugutekommen, kann man sich zusätzlich auch privat absichern. Die private Absicherung entstand erst in den letzten Jahrzehnten, als den Leuten der demografische Wandel und damit einhergehend das immer weiter nach hinten rückende Renteneintrittsalter bewusst wurde.
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