Finanzen

Anlageberatung – Wie ist die Rechts- und Sachlage?

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Im Anlagebereich stehen Sie als Verbraucher oft einem Vertragspartner gegenüber, der hoch spezialisiert ist. Allerdings stellt dieser nicht selten seine eigenen Verkaufs- und Provisionsinteressen in den Vordergrund. Dadurch landen viele Produkte und Finanzanlagen beim Verbraucher, die die Grenze der nicht optimalen Beratung unterschreiten und im Endeffekt sogar gegen geltendes Recht verstoßen können. Erkennen Sie dies nicht zu spät, so können Sie Gelder aktiv zurückholen. Der Fachanwalt für Geldanlagen weiß, wie ein Beratungsgespräch ablaufen muss.

Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

Spätestens seit dem Skandal um die „Lehmann-Zertifikate“ um das Jahr 2008 herum hat sich der Wind gedreht. Günstige Vorzeichen für Ihr Handeln. Verbraucherschützer, Gesetzgeber und Richter stärken dem Verbraucher immer wieder den Rücken. Oftmals fließt bares Geld zurück für Geschäfte, auch wenn sie einen langen Zeitraum zurück liegen. Allerdings gibt es keinen Automatismus, nachdem die Bank die fehlberatenen Kunden auszahlen müsste. Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie den Rat eines spezialisierten Anwalts suchen, hier finden Sie z.B. einen passenden Anwalt für Kapitalmarktrecht in Köln. Beratungserfahrung, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl können zu einer außergerichtlichen Einigung mit Rückzahlungen führen oder bei guten Erfolgsaussichten kann Geld vor Gericht erstritten werden. Der Fachanwalt ist zudem in der Lage, verjährungshemmende oder verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu unternehmen.



Unpassende, schlechte – aber provisionsbringende Anlageprodukte

Seit einiger Zeit muss der Bankberater ein Beratungsprotokoll erstellen, welches er unterschreiben muss – Sie als Bankkunde aber nicht. Aus diesem Protokoll muss eindeutig hervorgehen, warum das gewählte Anlageprodukt für Sie geeignet ist. Und auch ob dies zu Ihren Anlageinteressen bzw. Ihrer Risikoneigung passt. Erscheint dieses Produkt im Nachhinein als ungeeignet und sind insbesondere die Provisionen sehr hoch, so könnten durchaus Rückerstattungsansprüche entstehen.

Welchen Inhalt muss das Protokoll haben?

  • Angaben zum Anlass des Beratungsgesprächs
  • Angaben zur Dauer des Beratungsgesprächs
  • Informationen über die persönliche Situation
  • Anlageziele und deren Gewichtung
  • die Produktempfehlungen des Beraters und eine Begründung

Ein versierter Anwalt kann sein Fachwissen und sein Gespür für Fakten und Geschäftsmodelle einbringen: Damit kann aus einer Vermutung ein entsprechender Nachweis werden. Unter Umständen kann auch der Emissions-(Ausgabe-) Prospekt eines Wertpapiers so fehlerhaft sein, dass es zu einer teilweisen Rückerstattung kommt.

Rückabwicklung von Immobilienkäufen: Interessenkollision bei überteuerten Immobilien

Heute haben rund 40% der Deutschen Geld in einer eigenen Immobilie angelegt. Insbesondere Anfang der 90er Jahre – aber auch noch bis in das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts hinein – wurden viele Anlegerinnen und Anleger mit Immobilien gelockt, die angeblich sehr günstig waren, da sie in noch nicht entwickelten Gebieten in den neuen Bundesländern lagen, aber mit einem erhebliches Wertsteigerdungspotenzial. Die Anleger zahlten oftmals einen weit über dem Markt liegenden Preis, praktisch dass die Bank sowohl das Objekt, als auch die Finanzierung lieferte. Die Beratungspflichten wurden allerdings schrittweise erheblich erweitert, unter Umständen besteht ein Schadensersatzanspruch oder Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Insbesondere dann, wenn es sich aus heutiger Sicht um sittenwidrigen Wucher/überteuerte Immobilienpreise gehandelt hat.



Wenn Sie sich beim Kauf von Finanzinstrumenten schlecht beraten fühlen, lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Fachanwalt prüfen. Der Anwaltstermin sollte zeitnah vereinbart werden, weil bei vielen mutmaßlicher Betrugs- oder Falschberatungsdelikte eine relativ kurze Verjährungsfrist gilt. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn Sie berechtigte Ansprüche haben sollten, können diese im Zeitablauf „verwirkt“ werden, sodass Sie leer ausgehen würden. Mit gezielten Maßnahmen kann die Verjährung Ihres Anspruchs als Anleger im Einzelfall verhindert werden.

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