München – Gewusst wie – diese altbekannte Weisheit spart auch Haus- und Wohnungsbesitzern mit einem bestehenden Baudarlehen bares Geld. „Wer frühzeitig die Möglichkeiten für eine Anschlussfinanzierung sondiert, macht sich nicht nur von Zeitstress und Handlungsdruck frei, sondern kann auch durch Angebotsvergleiche und ein auf ihn optimiertes Finanzierungskonzept deutliche Zinsvorteile realisieren“, erklärt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Welche Fristen es zu beachten gilt und welche Handlungsmöglichkeiten damit für Hausbesitzer einhergehen, hat Deutschlands größter Vermittler für private Baufinanzierungen zusammengestellt.
Im Schnitt finanzieren Haus- und Wohnungskäufer in Deutschland die eigenen vier Wände mit einem Baudarlehen, dessen Zinsbindung nach 12,1 Jahren endet. Aber bereits lange vor Ende der Zinsfestschreibung gibt es Chancen, Sparpotenziale zu sichern.
3-5 Jahre vor Zinsbindungsende – Frühzeitige Zinssicherung möglich
Immobilienbesitzer, die sich bereits frühzeitig die heute historisch niedrigen Zinsen sichern wollen, jedoch keinerlei Zinsanstiegsrisiko eingehen möchten und lange Kalkulationssicherheit über ihre monatliche Kreditrate wünschen, sollten ein Forward-Darlehen in Erwägung ziehen. Hiermit besteht die Möglichkeit, bis zu fünfeinhalb Jahre im Voraus die Konditionen für die Zeit nach Ablauf der Sollzinsbindung festzuzurren. Pro Monat Vorlaufzeit werden dafür Aufschläge verlangt, die je nach Anbieter zwischen 0,01 und 0,02 Prozentpunkten liegen – wobei viele Banken für einen Zeitraum von sechs bis fünfzehn Monaten auf solche Forward-Aufschläge komplett verzichten. Die Praxis zeigt, dass dies für viele Eigenheimbesitzer schon drei Jahre vor Ablauf des Kredits sinnvoll sein kann, da die Zinsaufschläge oftmals moderat ausfallen.
1 Jahr vor Zinsbindungsende – Jetzt wird es Zeit, Angebote einzuholen
„Spätestens zwölf Monate vor dem Ende der bisherigen Zinsbindung sollte man seine Vertragsbedingungen prüfen und aktuelle Vergleichsangebote einholen“, empfiehlt Goris. Schließlich haben Eigenheimbesitzer auch bereits ein Jahr vor Ablauf der Zinsbindung gute Chancen, ihr Darlehen zu heutigen Top-Konditionen zu verlängern. Möglich macht dies die teilweise bis zu 15 Monate währende bereitstellungszinsfreie Zeit einiger Finanzinstitute.
3 Monate vor Zinsbindungsende – Nicht blind verlängern!
Zwar sind Banken inzwischen gesetzlich verpflichtet, dem Kunden drei Monate vor Zinsbindungsende ein neues Kreditangebot zu unterbreiten. Darauf sollten Immobilienbesitzer aber nicht warten und vor allem auch nicht ungeprüft auf das Verlängerungsangebot der bisherigen Bank eingehen. Besser ist es, spätestens jetzt mehrere Finanzierungsangebote einzuholen und hinsichtlich angebotenem Zinssatz und verbleibender Restschuld streng zu vergleichen.