Mit dem neuen Jahr beginnt für viele wieder die Zeit der guten Vorsätze: Mehr Sport, weniger Stress oder einfach mehr Zeit mit den Liebsten dürften auch dieses Mal wieder ganz oben auf der Liste stehen. Oft mangelt es aber am Durchhaltewillen. Das ist bei Vorsätzen in Gelddingen nicht anders. Dabei zahlt sich Ausdauer hier besonders aus, weiß Carolin Großhauser von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Immobilien sind für die Bundesbürger die attraktivste Art, Geld anzulegen – laut Investmentbarometer 2017 der GfK setzen drei von vier Sparern auf die eigenen vier Wände. Kein Wunder, denn die selbstgenutzte Immobilie rentiert sich gleich mehrfach: Wohneigentümer sparen langfristig nicht nur die Miete. Als Bausparer werden sie auch mit verschiedenen Förderungen belohnt.
Staatliche Zulagen dank Wohn-Riester
Ein Riester-Bausparvertrag wirkt dank hoher staatlicher Zulagen auf die eigenen Sparleistungen wie ein Tilgungs-Turbo für die Finanzierung. „Ab 2018 kann eine vierköpfige Familie dank gestiegener staatlicher Zuschüsse für Ehepartner und Kinder im Jahr bis zu 950 Euro extra für die Finanzierung aufbringen. Hinzu können handfeste Steuervorteile kommen“, erklärt Großhauser.
Satter Zuschlag durch die Wohnungsbauprämie
Für 512 (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) jährliche Sparleistung erhalten Bausparer die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Das sind maximal 45 bzw. 90 Euro extra im Jahr. „Vergleichbare Zinsen auf ihr Erspartes erhalten Sparer heute woanders nicht“, weiß Großhauser. Die Förderung ist an Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen gebunden. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, dürfen Alleinstehende ein Brutto-einkommen von bis zu 31.600 Euro haben. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf das Bruttoeinkommen sogar 80.600 Euro betragen.
Förderung für Arbeitnehmer
Neben der Wohnungsbauprämie profitieren Sparer noch von der Arbeitnehmersparzulage. Diese erhält, wer die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag einzahlt. Bei bis zu 470 Euro Sparleistung kassieren Sparer so 43 Euro extra im Jahr. Hier liegt die Jahres-Bruttoeinkommensgrenze bei bis zu 22.500 Euro für Alleinstehende. Eine Familie mit zwei Kindern kann die Zulage mit einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von bis zu 62.300 Euro erhalten. Tipp von Großhauser: „Sparer, die keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können sich die Förderung trotzdem sichern, indem sie sich einen Teil ihres Gehalts direkt auf ein Bausparkonto überweisen lassen.“
Ausdauer beim Sparen wird belohnt
Wer die selbstgesteckten Sparziele nicht direkt wieder über Bord wirft, sondern bis zum Erwerb des Wohneigentums durchhält, wird am Ende nochmal belohnt: Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Immobilienbesitzer im Ruhestand durchschnittlich 599 Euro im Monat mehr zur Verfügung haben, weil sie Mietkosten sparen.
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG