Essen – Ab September 2017 beginnt der weltweite automatische Austausch von Informationen über Geldkonten. Dieser Beschluss wurde im Bundestag einstimmig gefasst. Das bedeutet für die Steuerpflichtigen, dass ab 2017 der Datenaustausch zwischen mehr als 50 Staaten erfolgt.
„Es handelt sich hierbei insbesondere um die Mitteilung der folgenden Daten: Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum und –ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresendsalden der Finanzkonten und gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf,
Ziel dieser mehrseitigen Vereinbarung zwischen den einzelnen Staaten ist es, intensiver bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten.
„Die Personen, die sich angesprochen fühlen, sollten in sich gehen und sich dazu durchringen, eine Selbstanzeige zu erstatten, denn in Zukunft kann es nur noch teurer werden. Wenden Sie sich an einen kompetenten und im Steuerstrafrecht erfahrenen Steuerberater“, rät Steuerberater Roland Franz.
Quelle: Roland Franz & Partner