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Babyboomer-Generation muss sich Immobiliennachlass teilen

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Wer in Deutschland eine Immobilie geerbt hat, bekam diese bislang in etwa 60 Prozent der Fälle von seinen Eltern vermacht. Das wird künftig auch so bleiben. Verändern wird sich aber voraussichtlich der Anteil an Alleinerben. Bisher hat noch über die Hälfte der Erben ihr Erbe angetreten, ohne es mit anderen teilen zu müssen. Von denen, die in den nächsten 20 Jahren eine Immobilienerbschaft erwarten, rechnen dagegen 67 Prozent damit, gemeinsam mit anderen zu erben. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Allianz Deutschland unter 1.630 Bundesbürgern zum Thema Immobilienerbschaften.

Foto: djd/Allianz/ArTo - Fotolia
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Auszahlung oft nur mit Darlehen möglich

„Die Eltern der Babyboomer aus den 1960er Jahren erreichen innerhalb der nächsten Jahre ein Alter, in dem eine Erbschaft zunehmend wahrscheinlich wird. In der Regel erben die Kinder zu gleichen Teilen“, erklärt Dr. Peter Haueisen, Leiter der Allianz Baufinanzierung. Die Folge: Oftmals müssen Geschwister ausgezahlt werden. „Dies lässt sich häufig nur mit einem Darlehen finanzieren“, betont Haueisen.

Eine deutliche Verschiebung wird es auch bei der Art der Immobilien geben: Bislang wurden zu 56 Prozent Einfamilienhäuser vererbt, gefolgt von Mehrfamilienhäusern (22 Prozent) und Eigentumswohnungen (15 Prozent). Die zukünftigen Erben gehen zu 59 Prozent davon aus, dass sie ein Einfamilienhaus erhalten werden, nur noch zwölf Prozent erwarten ein Mehrfamilienhaus, dafür jedoch 25 Prozent eine Eigentumswohnung.

Größere Distanz zwischen Erbschaft und Wohnort

Die Distanz zwischen der Immobilienerbschaft und dem eigenen Wohnort wird bei künftigen Erben größer werden: In Wohnortnähe werden sich vermutlich nur noch 59 Prozent der geerbten Objekte befinden, etwa ein Drittel wird weiter als 100 Kilometer entfernt sein. „Auch unter diesem Aspekt stellt sich zunehmend die Frage, ob man das Erbe selbst bewohnen kann und möchte“, betont Dr. Haueisen. Eine eigene Immobilie sei allerdings ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Das gelte auch für Immobilienerbschaften: „Mietfrei wohnen im Alter ist wie eine zweite Rente.“

Quelle: djd

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Ein Kommentar

  1. Interessanter Bezug zwischen Darlehen und Vererbung. Zusätzlich finde ich es interessant, dass der demographische Wandel hierbei eine Rolle spielt. Der Bezug auf Darlehen ist nicht ganz erkenntlich.

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