Bankkunden können weiterhin auf die Sicherheit ihres Geldes vertrauen
Für die meisten Deutschen hat bei der Geldanlage die Sicherheit absolute Priorität. So ist vielen Bundesbürgern die seit 80 Jahren bestehende Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bekannt. Sie praktiziert den Institutsschutz und garantiert damit die Sicherheit der Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken. In Europa sorgt zudem eine neue Richtlinie für einheitliche Vorgaben, wonach Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank garantiert sind.
Kundeneinlagen bleiben geschützt
Die Genossenschaftsbanken haben nun die Anpassung der Sicherungseinrichtung an die neuen EU-Vorgaben zum Einlagenschutz beschlossen. Das Ergebnis: Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken oder Kirchenbanken bleiben wegen der Institutssicherung des BVR auch künftig vollumfänglich geschützt. Hintergrund der nötigen Anpassungen der Sicherungseinrichtung ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen. Die Richtlinie stellt den Aspekt der Einlegerentschädigung in den Vordergrund – eine Situation, zu der es aufgrund des bei deutschen Genossenschaftsbanken einschließlich ihrer Zentralbanken DZ Bank und WGZ Bank vorgeschalteten Institutsschutzes in der Praxis gar nicht erst kommt.
Einleger mussten noch nie entschädigt werden
Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben, daher mussten auch noch nie Einleger entschädigt werden. Von der Sicherungseinrichtung in vollem Umfang geschützt sind Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Hauseigene Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen ebenfalls in den Schutzbereich der Sicherungseinrichtung.
Quelle: djd