Bundesländer erhöhen Grunderwerbsteuer / Änderungen bei Fördermitteln und Heizungserneuerung / Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip erwartet
München – Das Jahr 2015 bringt für Immobilienkäufer und Häuslebauer eine Reihe von Änderungen: Zwei Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert die Förderung ausgewählter Programme. Zudem sollen Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip eingeführt werden. Wer in 2015 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, sollte wissen, welche neuen Regeln gelten. „Nicht nur die Zinsen beeinflussen die Kosten des Eigenheimerwerbes, sondern zum Beispiel auch höhere Steuern auf den Immobilienkauf oder strengere Anforderungen an die Energieeffizienz eines Gebäudes“, erklärt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Interhyp zeigt die wichtigsten Änderungen für Bauherren und Käufer auf.
Höhere Steuern beim Immobilienkauf
Ab Januar 2015 werden Immobilienkäufer in zwei Bundesländern mehr bezahlen müssen: In Nordrhein-Westfalen steigt die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises, im Saarland erhöht sie sich von 5,5 auf 6,5 Prozent. Damit folgen die beiden Länder dem Trend zu höheren Grunderwerbsteuern. Bereits 2014 ist die Grunderwerbsteuer in fünf Bundesländern erhöht worden, zuletzt in Hessen (von 5 auf 6 Prozent). Auf diese Weise verstärken sich die ohnehin vorhandenen länderspezifischen Unterschiede bei der Höhe der Kaufnebenkosten noch. Die höchste Grunderwerbsteuer ist mit jeweils 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen zu bezahlen. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent die geringsten Sätze.
KfW & EnEV 2014: Zinsabschläge, Zuschüsse und neue Vorschriften
Zum Jahresende hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Konditionen für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen (153), Wohneigentum (124) und Altersgerecht Umbauen (159) um bis zu 0,25 Prozentpunkte gesenkt und bietet damit historisch niedrige Zinskonditionen. Zudem können Darlehensnehmer im Rahmen des Altersgerecht Umbauen-Programmes seit Oktober 2014 einen neuen Zuschuss von maximal 5.000 Euro je Wohneinheit erhalten, wenn ihre Wohnung barrierearm umgebaut wird.
Ab 1. Januar 2015 müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Öl- und Gasheizkessel getauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen. Zudem gelten Ausnahmen für seit Februar 2002 selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Neue Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip
Wer eine vermietete Immobilie kauft oder seine neue Immobilie zu vermieten plant, muss ab 2015 neu rechnen. Bei der Wiedervermietung sind in angespannten Wohnungsmärkten künftig nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Die Neuregelung soll ab dem ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Über das Mietrechtsnovellierungsgesetz wird derzeit noch im Bundestag beraten.
Ferner soll 2015 das neue Maklerprinzip bei Vermietung in Kraft treten: Wer bestellt, bezahlt. In der Regel soll dies künftig der Vermieter sein, nicht mehr der Mieter.