Hamburg – Die Insolvenz des Bauträgers bedeutet für jeden Bauherren eine Katastrophe. Viele fürchten sie und sind doch überrascht, wenn sie eintritt. Wie sich Häuslebauer in solch einer Situation verhalten und welches die ersten Schritte sein sollten – darüber klärt das Baufinanzierungsportal Baufi24.de auf.
„Insolvenz des Bauträgers ist im Grunde der schlimmste Fall der für Bauherren eintreten kann. Sie verlieren auf jeden Fall Zeit und Geld, egal wie gut der Vertrag ist“, meint Stephan Scharfenorth Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Da oft erst geklärt werden muss, wie und mit welchem Vertragspartner es weiter geht, wird Zeit eingebüßt. Geld verliert der Bauherr oft, da es unwahrscheinlich ist, dass Arbeiten die bereits bezahlt wurden noch getätigt werden oder durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten irgendwann als Schadensersatz gezahlt werden. „In erster Linie geht es also um Schadensbegrenzung“, so Scharfenorth weiter.
Erste Schritte bei einer Insolvenz
Die ersten Anzeichen für einen finanziellen Engpass sind häufiges Bitten um Abschläge. Im Internet können Bauherren schnell herausfinden, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde und so erste Schritte zur Schadensbegrenzung einleiten. Aber auch das Handelsregister und das zuständige Insolvenzgericht können Auskunft geben. Zu Beginn sollte der Baubestand von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Dabei wird festgestellt, welche Bauabschnitte fertiggestellt sind, welche Arbeiten noch erledigt werden müssen und welchen Wert die Immobilie aktuell hat. Bauherren sollten außerdem keine weiteren Zahlungen für Bauabschnitte, die noch nicht vollständig fertiggestellt sind, tätigen. Dann wird der Insolvenzverwalter kontaktiert, um Klarheit darüber zu haben, ob der Vertrag weiterhin erfüllt, ein neuer aufgesetzt wird oder ob ein anderes Unternehmen beauftragt werden muss. „Auf gar keinen Fall in Panik geraten und andere Handwerker beauftragen. Denn wenn man Pech hat, muss man doppelt zahlen, weil das bisherige Unternehmen den Vertrag doch bis zum Ende erfüllen will“, rät Scharfenorth.
Tritt der Ernstfall ein, greifen die Sicherungsinstrumente, die hoffentlich im Bauvertrag festgehalten wurden. Über diese Sicherungsmaßnahmen sollten Bauherren hart verhandeln. Denn die Auftragnehmer sehen es als ihr gutes Recht, von den Bauherren Sicherheiten für die Vertragssumme zu fordern. Daher ist es nur legitim, dass auch Häuslebauer sich diese Sicherheiten geben lassen und vertraglich festhalten. Hilfe bei der Baufinanzierung bekommen Interessierte schnell und einfach unter Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Quelle: Baufi24