bAV 2015: Wohin steuert die betriebliche Altersversorgung?
Aktuelle Entwicklungen und wichtige Kennzahlen
Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben der betrieblichen Altersversorgung in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit beschert. Und das wird auch im neuen Jahr so bleiben. Neben der Diskussion über nationale und internationale Richtlinien beeinflussen darüber hinaus die aktuellen Rechengrößen zur Sozialversicherung sowie die sich hartnäckig haltende Niedrigzinsphase die bAV. Worauf sich Unternehmen und Personalverantwortliche 2015 einstellen sollten, fasst Dr. Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial, zusammen.
Was plant die Politik zur bAV?
Rund um die bAV tut sich was: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, warum insbesondere in KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen) die Betriebsrente noch immer nicht richtig Fuß gefasst hat. Darüber hinaus plant das Ministerium eine Änderung des Betriebsrentengesetztes zu Informations- und Auskunftspflichten des Arbeitgebers zur bAV im Unternehmen, zudem steht die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie an. Ganz aktuell hat das BMAS außerdem eine Diskussion um eine tarifvertraglich gestaltete bAV gestartet. Auch das Bundesfinanzministerium widmet sich der Betriebsrente mit einem Forschungsauftrag zur steuerlichen Förderung der bAV. Des Weiteren sorgt die Zuordnung der Betriebsrente in die Zuständigkeit des EU-Kommissariats für Finanzstabilität für Diskussionen. Nicht zu vergessen die Frage nach dem aktuellen Stand bei der EU-Pensionsfondsrichtlinie. Was bedeuten diese Pläne konkret für Unternehmen, die bereits Versorgungsleistungen anbieten oder die Einrichtung von Betriebsrenten planen? „Fast ein wenig überraschend gewinnt die bAV derzeit politisches Interesse an allen Fronten, die Chance für einen Aufbruch zu neuer Größe ist zum Greifen nah“, so Dr. Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial. „Jetzt ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten im Sinne der Sache um die Reduzierung von Komplexität, Sicherheit der Rahmenbedingungen und Beseitigung von Hindernissen für eine weitere Verbreitung bemühen. Für Unternehmen, die Veränderungen oder Neueinführungen planen, besteht kein Anlass abzuwarten. Kompetente Berater sind über die allgemeinen Entwicklungen auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass diese angemessen berücksichtigt und umgesetzt werden.“
Auswirkungen der neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung auf die bAV
Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung werden regelmäßig zu Jahresbeginn an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Entscheidend für die Rechengrößen für 2015 ist dabei die Einkommensentwicklung im Jahre 2013. Da Löhne und Gehälter in den alten Bundesländern um 1,99 Prozent, in den neuen Bundesländern um 2,19 Prozent angestiegen sind, wurden fast alle Rechengrößen nach oben angepasst. Die neuen Rechengrößen haben auch auf die bAV Auswirkungen: Die Grenzen für die steuerliche und sozialversicherungsrechtlich geförderte Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) steigen an. Ebenso die Höchsthaftungsgrenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) und die sogenannte Bagatellgrenze für die einseitige Abfindbarkeit von Betriebsrenten nach § 3 Abs. 2 BetrAVG. Was das konkret für Unternehmen mit Betriebsrenten bedeutet, erläutert Dr. Kolvenbach: „Arbeitnehmer, die Entgeltumwandlung betreiben, sollten über die Erhöhung der Obergrenzen informiert werden. Soweit der Arbeitgeber den Beitrag bezahlt, sollte er prüfen, ob dieser sich automatisch an neue Grenzen anpasst oder ob hier Handlungsbedarf besteht. Administrativ herausfordernd wird es, wenn der bestehende Beitrag die Obergrenzen übersteigt: Dann muss der auf § 3 Nr. 63 entfallende Anteil neu festgelegt und in den Abrechnungssystemen verankert werden“. Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Rechengrößen bietet die Longial unter www.longial.de/aktuelles/rechengroessen.
Niedrigzinsumfeld bleibt auch 2015
Ein Ende des Niedrigzinsumfeldes ist leider nicht abzusehen. Viele Unternehmen haben erst in diesem Jahr gemerkt, wie schmerzlich sich das auf die Höhe der Pensionsrückstellungen auswirkt. Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die der Niedrigzins für die externe Kapitalanlage der bAV mit sich bringt wie beispielsweise Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, aber auch Treuhand-Modelle, sogenannte Contractual Trust Arrangements(CTAs). „Besonders problematisch sind versprochene implizite oder explizite Zinsgarantien, die möglicherweise durch die Kapitalanlage gar nicht zu erfüllen sind“, warnt Dr. Kolvenbach. Die Longial erwartet speziell zu dieser Frage vermehrt den Bedarf, über entsprechende Einschränkungen in den Versorgungszusagen nachzudenken. Die Webpage www.longial.de/aktuelles/rechnungszins liefert aktuelle Zinsempfehlungen für typische Musterbestände sowie Vergleichswerte der letzten 12 Monate.
2015: Zeit für moderne bAV-Konzepte
Angesichts der anstehenden Änderungen sollten Unternehmen und Berater die bestehenden Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand stellen: Welche Modifizierungen sind notwendig und realisierbar? Wie können neue Benefits-Pakete aussehen – zum Beispiel in Bezug auf die Altersversorgung eingeschränkt wegen der Zinsrisiken, dafür aber ergänzt mit modernen Konzepten zum Gesundheitsmanagement und zur betrieblichen Krankenversicherung? Fazit: Der frische Wind, der durch die bAV-Landschaft weht, bietet auch den Unternehmen die Chance, ihre Pensionskonzepte aufzufrischen.