Beim Start ins Eheglück Versicherungen zusammenlegen und sparen
Frankfurt – Zahlreiche Paare zieht es in den Sommermonaten vor den Traualtar. Besonders der 15.05.15 ist für viele der perfekte Hochzeitstermin. Die DVAG erklärt, wie Paare mit einem Versicherungs-Update auch finanziell vom Heiraten und Zusammenziehen profitieren.
Zwischen Mai und September läuten für besonders viele Verliebte die Hochzeitsglocken. Während dieser Zeit geben sich laut Statistischem Bundesamt ungefähr 50 Prozent mehr Paare das Ja-Wort als in den restlichen Monaten. „Natürlich nehmen die Hochzeitsplanungen viel Zeit in Anspruch. Dennoch empfehlen wir, sich auch ein paar Minuten zu nehmen, um den Versicherungsschutz zu prüfen. Es lohnt sich“, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Welche Versicherungen können eventuell zusammengelegt werden? Müssen Bezugsrechte angepasst werden? Und ist der Partner im Unglücksfall abgesichert? Die Vermögensberater geben Tipps, wie sich Paare sowohl vor als auch nach der Hochzeit punkto Versicherungen gut aufstellen.
Vor der Heirat: Versicherungen zusammenlegen
Leben Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft, können Haftpflicht- und Hausratversicherung zusammengelegt werden. Bei beiden gilt: In der Regel wird der jüngere Vertrag aufgehoben. Bei der Hausratversicherung sollte dabei zusätzlich der Versicherungsschutz geprüft werden. „Um sich im Schadenfall gegen eine eventuelle Kürzung der Entschädigung zu schützen, sollte der Unterversicherungsverzicht vertraglich fixiert sein“, erklären die Experten der DVAG. „Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart ist.“ Ebenso können Lebenspartner durch das Zusammenlegen ihrer Rechtsschutzversicherung Geld sparen.
Nach der Heirat: Gegenseitig absichern und Bezugsrechte anpassen
Mit der Hochzeit sollten Eheleute darüber nachdenken, sich gegenseitig finanziell abzusichern, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung. Sie soll im Todesfall den hinterbliebenen Lebenspartner und die Kinder vor finanziellen Risiken schützen. „Wurde bereits vor der Hochzeit eine Lebensversicherung abgeschlossen, empfehlen wir zu überprüfen, ob der aktuelle Ehepartner als Begünstigter eingesetzt ist“, so die Vermögensberater. Ebenso Teil des Basisschutzes für Familien ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeit besteht dann, wenn der aktuelle Job aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall wird dem Versicherten eine vereinbarte Rente ausgezahlt. Gleiches trifft auf die private Unfallversicherung zu, die vor finanziellen Problemen durch Folgekosten bei Unfällen schützt. Solche Kosten können zum Beispiel ein rollstuhlgerechter Umbau einer Wohnung sein.
Quelle: ots