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Betriebliche Altersversorgung als interessante Option privater Altersvorsorge

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Der Renteneintritt der Babyboomer stellt die Rentenkassen vor große Probleme

Ende 2013 hat sich die Zahl der Beschäftigten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bundesweit auf den neuen Rekordstand von 42,6 Millionen erhöht. Diese Quote garantiert aktuell zwar hohe Steuereinkünfte und sorgt für eine gut bestückte Rentenkasse. Allerdings ist dies lediglich eine Momentaufnahme, in den nächsten Jahren wird es nicht dabei bleiben. Daher sollte man schon heute die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung in den Fokus rücken.

Foto: djd/BVUK/fotolia.com/Patrizia Tilly
Foto: djd/BVUK/fotolia.com/Patrizia Tilly

Lage der Rentenversicherung wird sich stark verschlechtern

Die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung wird sich in den nächsten Jahren durch die Babyboomer stark verschlechtern. Babyboomer werden die geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1955 und 1970 genannt. In den kommenden Jahren verabschieden sich die ersten von ihnen aus dem Erwerbsleben. Die Konsequenz: Der „Altenquotient“ – er setzt die Zahl der Menschen im Alter von 65 Jahren und darüber in Relation zu je 100 Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren – wird von gegenwärtig gut 30 Prozent bis ins Jahr 2030 auf etwa 49 Prozent und bis 2060 weiter auf etwa 63 Prozent anwachsen. Das hat die renommierte Bertelsmann-Stiftung in einer Studie berechnet. Damit kommt es spätestens ab 2030 zu einem neuen Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Die Bundesbürger – dies sollte jedem mittlerweile klar sein – können sich allein auf die gesetzliche Rente keineswegs mehr verlassen, sondern müssen sich stattdessen selbst um einen finanziell sorglosen Ruhestand kümmern. Als zweite Schicht neben der Rente vom Staat kommt vor allem eine Zusatzversorgung wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Frage. Dazu treten als dritte Schicht sogenannte Kapitalanlageprodukte – dabei handelt es sich um Lebensversicherungen, Aktien, Anleihen oder auch Fonds.

Attraktive bAV profitiert vom Brutto-Netto-Effekt

„Als Option zur Altersvorsorge ist die bAV so interessant für jeden Beschäftigten, weil sie den Brutto-Netto-Effekt nutzt“, sagt Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe (www.bvuk.de), die sich mit dem Bereich der Beratung und Kommunikation im Themenspektrum Vergütung und Versorgung befasst und maßgeschneiderte Systeme vor allem für mittelständische Unternehmen entwickelt. Wer sich als Arbeitnehmer das Gehalt teilweise in eine Betriebsrente umwandeln lasse, könne auf diese Art und Weise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, denn die Beiträge in die bAV würden vom Brutto- und nicht vom Netto-Gehalt abgezogen. „Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen bleibt dieser Betrag steuerfrei, außerdem werden unter diesen Voraussetzungen keine Sozialversicherungsbeiträge fällig“, betont Reizel die wesentlichen Vorteile der bAV. Im Endeffekt bringe der Arbeitnehmer lediglich etwa 50 Prozent aus seinem eigenen Portemonnaie auf. „Die bAV bedeutet aber auch für den Arbeitgeber eine Ersparnis, denn die eingezahlten Beträge werden im Rahmen der gesetzlichen Grenzen nicht mit Lohnnebenkosten belastet“, so Reizel.

bAV liegt auch im Interesse der Arbeitgeber

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können gegenwärtig im Rahmen einer bAV umgewandelt werden. Eine Verpflichtung der Unternehmen zur Aufwendung eigener Beiträge gibt es nicht. „Arbeitgeber sollten aber prinzipiell ein starkes Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten per bAV etwas für die Altersvorsorge tun; die Unternehmen sollten dies gegebenenfalls sogar durch eigene Beiträge unterstützen“, betont Reizel. Im Zusammenhang mit der bAV ließen sich ganz individuelle Konzepte für jedes Unternehmen entwickeln. So könne man etwa auch einen „Risikobaustein“ wie die Berufsunfähigkeitsversicherung in die bAV integrieren.

Für Michael Reizel ist die bAV aber nicht nur für Beschäftigte und Unternehmen sinnvoll, auch gesamtgesellschaftlich könne sie in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen: „Wenn heute nicht genügend Beschäftigte private Vorsorge betreiben, muss der Staat später die geringen gesetzlichen Renten aus steuerlichen Mitteln auf das Existenzminimum aufstocken – diese Steuermittel müssen dann von Beschäftigten und Unternehmen erwirtschaftet werden.“

Quelle: Djd

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