Schecks waren früher ein gern genutztes Zahlungsmittel und garantierten einen sicheren, bargeldlosen Geldtransfer. Heute werden sie nur noch selten ausgestellt oder eingelöst. Dennoch werden sie von Banken und Sparkassen sowie als Zahlungsmittel weiterhin akzeptiert.
Bar- oder Verrechnungscheck: Eine Frage der Sicherheit
Bei einem Scheck handelt es sich um ein Zahlungsmittel in Papierform. Der angegebene Scheckbetrag wird nach Vorlage bei einer Bank vom Konto des Ausstellers an den angegebenen Empfänger ausgezahlt. Ein Scheck stellt also eine Art Zahlungsversprechen dar, ähnlich einer Überweisung. Die Auszahlung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen. In der Regel werden Schecksummen auf das Konto des Empfängers überwiesen. Es gibt aber auch Barschecks, die eine Barauszahlung des Scheckbetrags ermöglichen.
Am häufigsten genutzt werden Verrechnungsschecks, die der Scheckempfänger bei seiner eigenen Bank einlöst. Sie werden beispielsweise zur Auszahlung von Spenden oder Gewinnen aus Preisausschreiben verwendet. Auch Krankenkassen und Versicherungen nutzen Verrechnungsschecks, um Gutschriften zu erstatten oder Schäden zu begleichen. Bei Barschecks kann der Empfänger anonym bleiben – anders als beim Einlösen von Verrechnungsschecks. Diese Art von Scheck berechtigt zur Barauszahlung der Schecksumme bei der Bank des Ausstellers. Diese prüft, ob das Girokonto des Ausstellers eine ausreichende Deckung aufweist, bevor der entsprechende Betrag ausgezahlt wird.
Verrechnungsscheck ausstellen oder einlösen
Wer selbst einen Scheck ausstellen möchte, erhält bei der Bank entsprechende Scheckformulare. Auf diesen werden alle nötigen Angaben abgefragt werden oder sind bereits voreingetragen. Wenn Sie selbst einen Verrechnungsscheck einlösen möchten, muss dies in der Regel innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung geschehen. Dies gilt allerdings nur für Schecks, die in Deutschland ausgestellt wurden. Für Schecks aus dem europäischen Ausland gilt eine Einlösefrist von 20 Tagen ab Ausstellungsdatum. Bei Schecks aus dem außereuropäischen Ausland sind es 70 Tage.
Verrechnungsschecks können häufig auch nach Ablauf dieser Fristen noch eingereicht werden. Jedoch sind Banken dann nicht mehr dazu verpflichtet, sie einzulösen. Das Setzen einer Einlösefrist soll grundsätzlich verhindern, dass Schecks als Ersatzwährung längerfristig in Umlauf geraten. Schecks zum Ausdrucken, wie man sie als Vordruck im Internet findet, werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt. Sie eignen sich vielmehr als Gag – beispielsweise als symbolischer Gutschein zum Geburtstag.
Geduld beim Einlösen von Schecks gefragt
Wer einen Verrechnungsscheck einlösen möchte, muss in der Regel etwas Geduld mitbringen: Nach dem Einlösen wird der entsprechende Betrag zwar innerhalb weniger Tage auf das Konto des Empfängers gebucht – allerdings zunächst unter Vorbehalt. Bevor er über das Geld verfügen kann, werden die Scheckdaten erst an die Bank des Ausstellers weitergeleitet. Diese bucht den Betrag dann vom entsprechenden Ausstellerkonto ab und die Schecksumme wird freigegeben. Falls das Konto des Scheckausstellers nicht ausreichend gedeckt ist, bucht die Bank das Geld stattdessen wieder vom Konto des Empfängers zurück. Der gesamte Vorgang kann bis zu zehn Tage dauern.
Überweisungen verdrängen Schecks
Schecks eignen sich noch immer gut zum bargeldlosen Zahlen größerer Summen. Doch die mangelnde Sicherheit, die vergleichsweise umständliche Handhabung und die Wartezeit bis zur tatsächlichen Wertstellung führten zu einem starken Rückgang der Schecknutzung. Laut einer Statistik der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2017 gab es 2010 noch 48,3 Millionen Schecktransaktionen in Deutschland, 2016 nur noch 18,5 Millionen. Ersetzt wurde der Zahlungsverkehr mit Schecks durch die Nutzung von Überweisungen, die sich als schneller, einfacher und sicherer erwies. Beim Online-Shopping ist beispielsweise die Sofortüberweisung sehr praktisch.
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