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Bis zu 500 Prozent Preisunterschied bei Gasnetzentgelten

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Hannover – Bei den Gasnetzentgelten betragen die Preisunterschiede für Unternehmenskunden bis zu 500 Prozent zwischen den einzelnen Netzbetreibern. Dies zeigt der aktuelle Preisvergleich des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e. V. (VEA). Insgesamt sind die durchschnittlichen Preise für die Netznutzung im Gasbereich innerhalb der letzten 12 Monate um 7,4 Prozent gestiegen. Das mittlere Netzentgelt hat sich um 0,04 ct/kWh erhöht und beträgt im Augenblick 0,57 ct/kWh. Je nach Netzbetreiber fallen die Preisveränderungen sehr unterschiedlich aus.

„Da sich die Gaspreise für Kunden stark an den Kosten für die Netznutzung orientieren, sollte man diese besonders im Auge behalten“, empfiehlt Dr. Volker Stuke, Hauptgeschäftsführer des VEA. „Allerdings ist es für das einzelne Unternehmen etwas beschwerlich, sich einen Überblick über sämtliche Preisveränderungen, Angebote und gesetzliche Rahmenbedingungen zu verschaffen.“ Hier biete es sich an, so Stuke, einen unabhängigen Berater wie den VEA hinzuzuziehen. Eine gute Informationslage sei eine wichtige Voraussetzung für Unternehmen, um unkompliziert die eigene Gasversorgung gestalten zu können.

Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Netzbetreibern betragen bis zu 500 Prozent. Bei den zehn teuersten Netzbetreibern müssen mittelständische Sondervertrags-kunden durchschnittlich 1,31 ct/kWh für die Netznutzung zahlen, während dieselbe Leistung bei den zehn günstigsten Netzversorgern im Mittel lediglich 0,24 ct/kWh kostet. Die preisgünstigsten Netzgebiete sind derzeit die Gemeindewerke Holzkirchen, Stadtwerke Lemgo im Hochdrucknetz sowie Stadtwerke Eckernförde. Die Versorgungsunternehmen (ohne Arealnetzbetreiber) mit den höchsten Durchschnittsentgelten sind die Stadtwerke Havelberg, Stadtwerke Külsheim und Stadtwerke Merseburg.

Der Netznutzungsentgeltvergleich für Gas von 677 Netzbetreibern hat einen sehr hohen Repräsentationsgrad. Untersucht werden in dieser Studie ausschließlich Sondervertragskunden, die über eine kontinuierliche Leistungsmessung verfügen.

Quelle: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V.

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