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Das ändert sich für Bankkunden und Steuerzahler

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Vom Basiskonto bis Steuer-ID-Pflicht – Alle wichtigen Änderungen kompakt auf Konto.org

Zum Jahreswechsel 2016 treten wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen in Kraft: Unter anderem steigt das Porto für Standardbriefe von 0,62 auf 0,70 Euro und das Kindergeld wird um 2,00 Euro auf 190,00 Euro erhöht. Damit Bankkunden und Steuerzahler den Überblick behalten, hat das Fachportal Konto.org jetzt die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Versicherungen und Altersvorsorge zusammengetragen.

Änderungen für Bankkunden ab 2016

Für Bankkunden besonders relevant: Ab dem 1. Februar 2016 sind Überweisungen nur noch mit der 22-stelligen IBAN (International Bank Account Number) möglich. Die bisherige Verwendung von Kontonummer inkl. Bankleitzahl entfällt. Ebenfalls nicht mehr notwendig ist die BIC für grenzüberschreitende Überweisungen. Detaillierte Infos finden sich z. B. unter Iban.de.

Darüber hinaus müssen sämtliche Banken voraussichtlich ab Juni 2016 ein Basiskonto anbieten. Dieses Girokonto auf Guthabenbasis lässt sich prinzipiell von jedem Antragsteller eröffnen. Bisher konnten Finanzinstitute entsprechende Anträge ablehnen. Ein entsprechendes Gesetz zur Einführung soll im ersten Halbjahr 2016 in Kraft treten.

Wer einen Freistellungsauftrag gestellt hat, sollte prüfen, ob die eigene Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) bereits hinterlegt wurde. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag nicht mehr gültig und es erfolgt ein automatischer Steuerabzug bei Kapitalerträgen.

Quelle: Franke-Media.net

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