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Der Countdown läuft: Bis zum 31. Dezember Zulagen sichern

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Stuttgart – Rund 70 Prozent der 15,3 Millionen Riester-Sparer, die bis Ende 2011 einen Vertrag abgeschlossen haben, haben bisher eine Zulage erhalten. Dies geht aus einer Anfrage des LBS Infodienstes Bauen und Finanzieren bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hervor. Riester-Sparer, die in vollem Umfang von der staatlichen Förderung profitieren wollen, sollten noch bis Monatsende den Antrag stellen.

Quellenangabe: "obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren/Quelle: LBS, BMAS"
Quellenangabe: „obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren/Quelle: LBS, BMAS“

Fünf Jahre nach seiner Einführung hat sich Wohn-Riester zu einem Erfolgsmodell unter den Riester-Produkten entwickelt. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums entfielen 2012 gut 60 Prozent aller Riester-Neuabschlüsse auf Wohn-Riester – mehr als alle anderen Riester-Produkte zusammen. Lediglich 20 Prozent der neuen Riester-Verträge sind Rentenversicherungen, 10 Prozent Fondssparpläne, 8 Prozent gehen auf Riester-Banksparpläne zurück.

Die Förderung beinhaltet eine Grundzulage von bis zu 154 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich bis zu 185 Euro, für jedes danach geborene Kind sogar 300 Euro. Zudem profitieren unter 25-Jährige einmalig von einem Starter-Bonus in Höhe von 200 Euro.

„Die staatlichen Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile machen Riester-Bausparen besonders attraktiv“, sagt Joachim Klein von der LBS. Riester-Sparer sollten deshalb Ende des Monats den Stichtag für 2011 auf keinen Fall verpassen. Denn die Zulagen können nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. „Mit einem Dauerzulagenantrag kann der Bonus vom Staat dauerhaft gesichert werden. Diesen können Riester-Sparer schon bei Vertragsabschluss einrichten.“ Sie müssen ihren Berater dann nur noch bei Änderungen von vertragsrelevanten Daten, etwa dem Gehalt oder Familienstand, informieren.

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer pro Jahr vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen – in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Die Riester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Joachim Klein: „Davon profitieren vor allem Wohn-Riester-Sparer, denn sie können die Förderung für die gesamte Dauer der Immobilienfinanzierung – in der Regel über 20 Jahre – nutzen.“

Quelle: ots

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