Was die Änderung des Bausparkassengesetzes 2016 bewirkt – Aktuelle Analyse des Fachportals Kreditvergleich.net
Ein Lichtstreif am Horizont der Bausparkassen: Mit Beginn des Jahres 2016 haben die Institute einige neue Instrumente erhalten, um ihre Erträge zu steigern. Unter anderem dürfen Bausparkassen künftig Hypothekendarlehen aus eigenen Mitteln herausreichen, Darlehen über 80% des Beleihungswerts ausgeben und Pfandbriefgeschäfte betreiben. Ab 2017 steht es ihnen zudem frei, einen begrenzten Anlagebetrag in Aktien anzulegen. Möglich wird dies durch die Ende 2015 beschlossene Novellierung des Bausparkassengesetzes.
Niedrige Zinsen, mehr Risiko
Aus Sicht der Bausparkassen sicher eine begrüßenswerte Entwicklung, da viele Institute unter der anhaltenden Niedrigzinsphase ächzen. Speziell alte Bausparverträge mit inzwischen sehr attraktiven Sparzinsen machen ihnen zu schaffen. Letzteres führte in der Vergangenheit zu manch harter Entscheidung. Was aber dürfen die Kunden künftig erwarten? Wird der Bausparvertrag durch den erweiterten Handlungsspielraum der Bausparkassen riskanter?
Mit diesem Thema hat sich jetzt das Fachportal Kreditvergleich.net intensiv auseinandergesetzt und direkt beim Verband der Privaten Bausparkassen e.V. nachgefragt.
Die gesamte Analyse lässt sich ab sofort unter http://www.kreditvergleich.net/ratgeber/bausparen/erweiterter-handlungsspielraum/ nachlesen
Spaltung in zwei Lager
„Wir gehen davon aus, dass es einschneidende Veränderungen auf dem Markt geben wird“, zieht Marc Opitz von Kreditvergleich.net ein allgemeines Fazit. „Einige Bausparkassen dürften die Finanzmärkte stärker nutzen, was bessere Renditen verspricht. Andere Anbieter werden sich hingegen auf ihr Kerngeschäft zurückziehen und versuchen, mit mehr Sicherheit zu punkten.“ Schlussendlich liege es am Kunden, welches Lager mehr überzeugt.
Quelle: Franke-media.net