Finanzen

Die Jagd nach Neukunden: Banken locken mit Prämien, Sonderzinsen und mehr

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Die Zeit der Filialbanken scheint vorbei. Immer mehr Kunden entscheiden sich für die kostengünstigeren Direktbanken. Doch auch unter diesen ist die Konkurrenz groß. Die Kunden profitieren mehr denn je von dieser Entwicklung. Boni, Prämien und weitere Kundengewinnungsprogramme sind ein gerne genutztes Mittel zur Kundengewinnung. Für den Kunden können sie sehr lukrativ sein.

Wechselprämien

Boni, Prämien und weitere Kundengewinnungsprogramme sind ein gerne genutztes Mittel zur Kundengewinnung.
Foto: stevepb / pixabay.com

Für alle Konto- und Depotinhaber gibt es gleich die doppelte Chance zu sparen. Der Umzug eines Wertpapierdepots wird beispielsweise immer wieder mit einer Depotwechsel Prämie belohnt. Diese richtet sich danach, wie viele Aktienpositionen auf das neue Depot übertragen werden oder wie viel Geld in den ersten Wochen auf das Depot eingezahlt wird. Auch wenn die Prämien häufig bei unter 1 % liegen, können sie sich richtig lohnen. Nach oben liegt die Grenze für diese Wechselprämien nicht selten bei mehreren Tausend Euro.
Natürlich sind dafür entsprechende Depotwerte notwendig. Auch Kleinanleger können aber durchaus einige Hundert Euro an Prämien erhalten. Bedingung für die Prämien ist meistens, dass das bisherige Depot geschlossen wird.

Ähnlich sieht es bei den Wechselprämien für Girokonten aus. Hier muss das bisherige Konto allerdings nicht geschlossen werden, sondern es genügt meistens ein regelmäßiger Geldeingang auf dem neuen Konto. Die Prämien liegen deutlich niedriger als bei einem Depotwechsel. Bis zu 150 Euro sind jedoch auch möglich.

Kunden werben Kunden

Besonders Girokonten können auch nach der Eröffnung lukrativ sein. Einige Banken zahlen eine weitere Prämie, wenn Bestandskunden neue Kunden werben. Diese müssen für einen Bonus des Werbers ein Konto eröffnen und eventuell weitere Bedingungen (Mindestgeldeingang o. Ä.) erfüllen. Im Gegensatz zu Prämien für Depotübertrag und Eröffnung können die Werbeprämien häufiger als ein Mal erhalten werden. Manche Banken geben allerdings auch ein Limit von 3 oder 5 Werbevorgängen vor.

Pro geworbenen Kunden gibt es zwischen 50 Euro und 100 Euro. Die Prämie wird nach Erfüllung aller Bedingungen meistens direkt auf dem Konto gutgeschrieben und steht dann zur freien Verfügung.

Sonderangebote

Neben diesen Angeboten versuchen Banken auch mit Sonderkonditionen neue Kunden für sich zu gewinnen. Bei Wertpapierdepots sind günstige Orderbedingungen innerhalb der ersten Monate nach Depoteröffnung ein beliebtes Mittel. Alternativ kann auch ein gewisses Kontingent zur Verfügung gestellt werden. Bis dieses erreicht wird, sind erteilte Aufträge kostenlos. Die Beträge liegen ebenfalls zwischen 50 Euro und 100 Euro.

Bei Girokonten ist dagegen ein Rabatt auf zugehörige Kreditkarten häufig zu finden. Einige Banken bieten eine dauerhaft kostenlose Kreditkarte zu ihrem Girokonto an. Wieder andere verringern die Gebühren für die Kreditkarte, wenn auch ein Girokonto bei der Bank geführt wird. Manchmal ist auch das erste Jahr frei von Kreditkartengebühren.

Ein Blick auf das Kleingedruckte lohnt sich!

Generell lohnt sich jedoch ein Blick auf das Kleingedruckte. Die Liste der zu erfüllenden Bedingungen der Banken ist oft lang. Häufige Stolperfallen sind dabei die Fristen. Guthaben für Wertpapierorders steht beispielsweise selten länger als ein Jahr zur Verfügung und verfallen dann.

Eröffnungsprämien für Girokonten sind meistens an Zahlungseingänge geknüpft. Was viele Kunden übersehen, ist der Umstand, dass die Zahlungseingänge meistens schon ab dem Eröffnungsmonat des Kontos stattfinden müssen. Verzögert sich also die Änderung der Stammdaten beim Arbeitgeber und die Gehaltszahlung findet noch einmal auf das „falsche“ Konto statt, kann dies den Verlust der Prämie bedeuten. Eine genaue Recherche und die Zuhilfenahme von Ratgeberportalen können daher vor bösen Überraschungen schützen.

Prämien müssen versteuert werden

Auch bei Boni und Prämien gilt die Steuerpflicht. Sie fallen unter die sogenannten „sonstigen Einkünfte“. Sobald die Prämien eines Jahres 256 Euro übersteigen, müssen sie auch in der Steuererklärung angegeben werden. Unter die sonstigen Einkünfte fallen alle Einnahmen, die nur einmalig oder gelegentlich erfolgen und denen kein Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Bei dem oben genannten Betrag handelt es sich übrigens um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Über 256 Euro sind also alle sonstigen Einkünfte steuerpflichtig. Weitere Details zu diesem Thema gibt es unter anderem hier.

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