Steuererklärung darf künftig später beim Finanzamt sein
Mehr Zeit für die Steuererklärung! Dafür hatte sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) eingesetzt – mit Erfolg. Denn wenn am morgigen Donnerstag der Bundestag zustimmt, können Steuerzahler ihre Steuererklärung in den kommenden Jahren bis zum 31. Juli abgeben und nicht mehr bis spätestens 31. Mai des Folgejahres. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Sie waren bisher auf solche Anträge angewiesen, weil zum Beispiel erforderliche Unterlagen von Fonds oder Vermietern fehlten. „Die Finanzämter beginnen ohnehin erst im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen, sodass es nur gerecht ist, wenn auch die Bürger mehr Zeit für die Erklärung bekommen“, betont Holznagel mit Blick auf den bisherigen Gesetzentwurf, der nur eine Verlängerung der Abgabefrist für steuerlich beratene Bürger vorsah.
Zum Hintergrund
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2015 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, das Besteuerungsverfahren an die modernen Kommunikationsmittel anzupassen, IT-Abläufe im Finanzamt zu optimieren und den Bürgern mehr Service zu bieten. So soll es künftig möglich sein, die Steuererklärung ohne Belege zu übersenden oder den Steuerbescheid elektronisch abzurufen. Für Arbeitnehmer und Rentner wird es weiterhin möglich bleiben, die Steuererklärung in Papierform abzugeben. Dafür hatte sich der BdSt im Vorfeld eingesetzt. Der Bund der Steuerzahler hat das Modernisierungsverfahren von Beginn an begleitet und unterstützt. Allerdings gab es auch einige Kritikpunkte, die der Verband in einer umfangreichen Stellungnahme aufgeführt hat. Einer dieser Punkte war auch die Verlängerung der Abgabefrist.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.