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Europäisches Zentralregister – gefährlicher Spam im Umlauf!

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Gummersbach – Ein vermeintlich offizielles europäisches Zentralregister bittet derzeit in einer e-Mail um die Umsetzung einer EU-Richtlinie 2010/45/EU und bittet um Überprüfung der hinterlegten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Vor diesen Spam-Mails warnt aktuell Internetexperte Sven Oliver Rüsche!

Europäisches Zentralregister ist alles, aber garantiert nicht offiziell!

Bei genauerem Hinschauen merkt man schnell, dass es sich nur um gefährlichen Spam handeln kann. Den Mittelstand-Nachrichten liegt eine dieser dubiosen e-Mails vor. Auffällig ist in dieser Muster e-Mail, dass eine Anschrift aufgeführt wurde, die nicht mehr aktuell ist. Das Unternehmen was angeschrieben wurde, hatte bereits zum 31.12.2014 sein Gewerbe von Drolshagen nach Gummersbach umgezogen. Selbst für offizielle Behörden wäre der Zeitraum ausreichend gewesen, um diese Anschrift nicht mehr in den Unterlagen zu führen. In der vermeintlichen Mail, dass von einem Europäisches Zentralregister angeblich verschickt wurde ist natürlich auch ein Link versteckt. Es kann nur ausdrücklich davor gewarnt werden, diesen anzuklicken. Hiermit bestätigt man die Gültigkeit der genutzten Mailadresse und es wird wahrscheinlich noch mehr Spam zu Folge haben.

Tippt man die Domain von Hand in die Browserzeile ein, dann landet man auf einer „Round Cube“ Webmailanwendung. Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, dass über dieser Domain nur die Gültigkeit von Unternehmensmailadressen überprüft werden soll. Über die wahren Ziele von diesem EU-Zentralregister kann nur gemutmaßt werden. Diese Mail gehört aber auf jeden Fall zu der Kategorie „sofort löschen“ …

e-Mail Muster: Europäisches Zentralregister

Betr.: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet.

Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.

Bitte überprüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

Vorsicht: Angebliche Mail von einem Europäisches Zentralregister ... am besten ignorieren!
Vorsicht: Angebliche Mail von einem Europäisches Zentralregister … am besten ignorieren!
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