In der Ausbildung ein Kind großzuziehen, ist anspruchsvoll, aber machbar. Denn das Mutterschutzgesetz schützt zukünftige Mamas vor finanziellen Einbußen. Auch gibt es finanzielle Unterstützung. Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin beim Personaldienstleister Randstad, empfiehlt schwangeren Auszubildenden, sich frühzeitig zu informieren. Hier ein erster Überblick:
• Schon während der gesamten Schwangerschaft gilt: Sollte eine Beschäftigung aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Auszubildende freigestellt werden, die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt – ebenso bei einem ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbot.
• Während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht, bzw. zwölf Wochen nach dem errechneten Stichtag) werden anstelle der Ausbildungsvergütung das Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Das Mutterschaftsgeld erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen auf Antrag von ihrer Krankenkasse, der Ausbildungsbetrieb zahlt die Differenz zum eigentlichen Lohn.
• Nach der Geburt steht Eltern Kindergeld zu, das sie bei der Familienkasse beantragen müssen. Eventuell erhalten sie auch den so genannten Kindergeldzuschlag, wenn sie in der entsprechenden Verdienstspanne liegen.
• Elterngeld bzw. Elterngeld Plus wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Die Berechnung erfolgt individuell und ist abhängig vom Einkommen sowie von der weiteren Planung hinsichtlich Elternzeit und Arbeitszeit.
• Berufsausbildungsbeihilfe beantragen frischgebackene Mütter in der Ausbildung bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Schon diese kurze Übersicht zeigt, dass es vielfältige Möglichkeiten gibt, trotz der Schwangerschaft während der Ausbildung finanziell über die Runden zu kommen. Wichtig: Schwangere Azubis sollten stets das Gespräch suchen und sich aktiv für ihre und die Interessen des Kindes einsetzen.