Am 01.01.2016 trat die Neufassung der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Förderprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen (BOG)“ in Kraft. Damit wird die Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften auch im Jahr 2016 fortgesetzt.
Im Rahmen der Projektförderung „Berufsbildung ohne Grenzen“ können alle natürlichen und juristischen Personen mit nachweisbarer Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung Zuschüsse beantragen. Gegenstand der Förderung ist die Mobilitätsberatung, die neben der Ansprache, Information und individuellen Beratung von Auszubildenden, jungen Fachkräften und Betrieben u. a. auch die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsaufenthalten umfasst. Damit soll den neuen Anforderungen an eine verstärkte Tätigkeit auf internationalen Märkten gerade auch kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung getragen werden.
Mit der Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie deren Auszubildende für eine grenzüberschreitende Mobilität aufgeschlossen und ihre Auslandserfahrung erhöht werden.
Die Förderung wird im Wege der Anteilsfinanzierung (Projektförderung) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es werden max. 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind vom Antragsteller als Eigenmittel selbst zu tragen.
Die Richtlinie wird am 01.01.2016 in Kraft treten und ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Projektvorschläge können bis zum 31.10.2017 beim BAFA eingereicht werden.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle