Die Altersgrenzen für den Renteneintritt werden seit 2012 schrittweise angehoben. Das trägt dem demografischen Wandel in einer immer älter werdenden Gesellschaft Rechnung. Bis 2029 verschiebt sich das Renteneintrittsalter für gesetzlich Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 von 65 auf 67 Jahre. Wer die Regelaltersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss mit Abschlägen rechnen. Viele Versicherte nehmen dies in Kauf, andere arbeiten noch über den Beginn der Regelaltersgrenze hinaus.
Für viele Arbeitnehmer ist die Regelung des Renteneinstiegsalters unübersichtlich. Dabei sollte jeder den Zeitpunkt, wann er in Rente geht, kennen, um für das Alter gut voraus zu planen. Die Renteneintrittsgrenzen unterscheiden sich nicht nur nach der Anzahl der Versicherungsjahre. So gibt es unterschiedliche Regelungen für das Renteneintrittsalter für Frauen der Jahrgänge bis 1951, für schwerbehinderte Menschen, für Bergleute sowie nach langer Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit.
Früherer oder späterer Renteneinstieg
Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann früher in Rente gehen. Die Rente mit 63 steht grundsätzlich Versicherten zu, die vor 1953 geboren wurden. Auch für besonders langjährig Versicherte, die eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren nachweisen können, ist es möglich, bereits mit 63 abschlagsfrei in die Rente gehen.
In vielen Fällen drohen aber monatliche Abzüge von 0,3 bis 14,5 Prozent. Zum Beispiel ist es für einen langjährig Versicherten, der 1955 geboren wurde möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Der Versicherungszeitraum muss mindestens 35 Jahre betragen. Die Abzüge betragen dann 9,9 Prozent. Abzugsfrei wäre die Rente für ihn erst mit 65 Jahren und neun Monaten. Wer früher in Rente gehen will, sollte sich deshalb unbedingt darüber informieren, wie hoch die Abschläge je nach Renteneintrittsalter ausfallen.
Ab dem Jahrgang 1964 können auch die besonders langzeitig Versicherten erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Ab 2029 sind es schon 67 Jahre.
Wer noch nach dem Beginn seiner Regelaltersrente arbeitet und damit auf seinen Rentenanspruch verzichtet, erhält später eine höhere Rente. Einige sind auf das Hinausschieben der Altersrente angewiesen, weil sie ihren Lebensunterhalt damit sonst nicht finanzieren können. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, darf unbegrenzt zu seiner Rente hinzuverdienen.
Rente – ein dynamisches Thema
Die aktuelle Debatte um die drohende Altersarmut lässt weitere Rentenreformen in der nächsten Zeit erwarten. So hat die Arbeitsministerin Andrea Nahles bereits massive Reformen angekündigt. Der CSU-Chef Horst Seehofer hat eine künftige Erhöhung der Altersbezüge für breite Schichten verlangt. Die 2001 eingeführte Riester-Rente, die die Versicherungslücken ausgleichen sollte, hält er für gescheitert.
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