Hannover – Gute Nachrichten für Gaskunden: Innerhalb der letzten sechs Monate sind die Preise für Erdgas im Durchschnitt um 2,6 Prozent gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Gaspreisvergleich des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA), der insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland umfasst. Der VEA stellt zudem einen wachsenden Wettbewerb zwischen den einzelnen Gaslieferanten fest. Vertragsfreie und wechselbereite Gaskunden können davon profitieren. Voraussetzung ist ein objektiver Marktüberblick.
„Versorger geben Vorteile aufgrund gesunkener Großhandelspreise häufig nicht freiwillig an ihre Kunden weiter“, sagt Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Es lohnt sich daher für Unternehmen, Auktionen oder Ausschreibungen für ihre Gaslieferverträge durchzuführen – wie zum Beispiel über die Plattform VEA-Online. Sich auf eigene Faust einen Marktüberblick zu verschaffen, ist heute aufgrund der zunehmenden Komplexität des Gasmarktes – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand möglich.“
Seit Beginn 2008 stellt der VEA eine deutliche Wettbewerbszunahme auf dem deutschen Gasmarkt fest. Der aktuelle Preisvergleich zeigt: Zwischen den einzelnen Netzgebieten gibt es erhebliche Preisunterschiede. Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter beträgt 0,51 Cent/kWh bzw. 16,7 Prozent (im VEA-Preisvergleich). Die günstigsten Netzgebiete sind derzeit swb Netze in Bremen, Stadtwerke Bielefeld Netz und STAWAG Netz in Aachen. Die Netze mit den höchsten Durchschnittspreisen sind die 24/7 Netze mit dem Teilnetz Mannheim, Stadtwerke Leipzig Netz und Stadtwerke Kiel Netz.
Der Gaspreisvergleich des VEA umfasst insgesamt 50 Netzgebiete in Deutschland, womit ein erheblicher Teil des deutschen Gasnetzes abgedeckt ist. Dabei handelt es sich um für 15 definierte Abnahmefälle realistische Preisindikationen, wie sie vertragsfreie und wechselbereite Gasbezieher in den untersuchten Netzgebieten im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung am Markt einholen können. Grundlage für die genannten Preise (ohne Erdgas- und Mehrwertsteuer) sind Vollversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. April 2014 und einer Laufzeit von 12 Monaten, die im 1. Quartal 2014 abgeschlossen wurden. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle.
Quelle: Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.