Leipzig – Behinderte sollen ihr Leben möglichst eigenständig und selbstbestimmt führen – eine wichtige Aussage, welche der Gesetzgeber sogar im Grundgesetz verankerte. Allerdings lässt sich dieses Ziel nicht immer in der Praxis umsetzen. Einen besonders kritischen Aspekt bilden die Finanzen behinderter Menschen. Behinderte können sich zwar finanzielle Hilfen sichern und erhalten gegebenenfalls steuerliche Erleichterungen, doch stehen dem vielfach ein immenser Aufwand und außergewöhnliche Aufwendungen entgegen. Und selbst wenn der Behinderte einer eigenen Arbeit nachgeht und ein höheres Einkommen bezieht: Mehr als 2.600 Euro lassen sich nicht ansparen. Alles über diesen Betrag hinaus fordern die Sozialämter ein. Letzteres sieht das 12. Sozialgesetzbuch vor.
Was das bedeutet und viel mehr Wissenswertes um die finanzielle Absicherung von Behinderten erklärt der neueste Ratgeber unter http://www.konto.org/ratgeber/allgemein/
Behinderte können nicht mehr als 2.600 Euro ansparen
Die Redaktion des Fachportals betrachtet den finanziellen Status Quo behinderter Menschen in Deutschland – speziell aus rechtlicher und sozialer Sicht. Beantwortet werden u. a. die Fragen: Welche finanziellen Hilfeleistungen lassen sich in Anspruch nehmen? Bis zu welchem Moment können Behinderte Bankgeschäfte selbstbestimmt abwickeln? Ab welchem Grad der Behinderung erhalten sie Alltagshilfen? Wie lässt sich ein Girokonto eröffnen? Dazu gibt es Beispiele von Betroffenen, Interviews mit Banken sowie Hinweise der Verbraucherzentrale.
„Das deutsche Sozialsystem gilt als vorbildlich, aber wir sehen -speziell im Hinblick auf die finanzieller Eigenständigkeit von Behinderten – weiterhin Optimierungsbedarf“, so Daniela Hegner von Konto.org. „Inklusion darf nicht nur ein Versprechen sein, sondern muss gelebt werden.“
Quelle: ots