Kunden, die ein Girokonto haben und mit ihrer Bank nicht zufrieden sind, können jederzeit zu einem anderen Bankinstitut wechseln. Das lohnt sich vor allem dann, wenn das bestehende Konto hohe Gebühren hat. Viele Finanzinstitute wälzen ihre Kosten auf die Kunden ab. Diese müssen bei einer Überweisung, beim Abheben am Geldautomaten und bei Geldeingängen eine Gebühr an die Bank bezahlen. Bei einigen Institutionen betragen die monatlichen Kosten zwischen 10 und 15 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet ist das viel Geld. Beim Wechsel des Girokontos sollten die Verbraucher eine Bank auswählen, die ein kostenloses Girokonto anbietet. Vor kurzem wurde ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts beschlossen, das es jedem Kunden ermöglicht, ein Girokonto zu eröffnen. Das Gesetz gilt voraussichtlich ab dem 01.06.2016. Die Banken dürfen dann niemanden mehr ablehnen. Für die Verbraucher bedeutet das, dass sie beim Wechsel eine Wunschbank auswählen können, die günstig ist und einen hervorragenden Service anbietet.
Wie der Girokonto-Test zeigt, gehören die Internetbanken zu den besten Anbietern. Das liegt unter anderem daran, dass diese Finanzinstitute keine Filialen unterhalten und somit weniger Kosten haben. Auch die Sicherheit und der Service sind bei den Onlinebanken gewährleistet.
Wie gestaltet sich der Girokontowechsel?
Vor einigen Jahren war der Kontowechsel aufwendig. Heute haben einige Banken den Wechsel ins Internet verlegt, sodass die Kunden diesen vom Schreibtisch aus durchführen können. Daueraufträge, Zahlungseingänge und Lastschriften werden vom alten Girokonto automatisch auf das Neukonto übertragen. Auch um die Kündigung des alten Bankkontos kümmert sich die neue Bank. Verbraucher müssen selbst fast nichts tun. Die Ethik-Bank, jetzt mit Konto-Wechselservice ausgestattet, bietet den Kunden weitere Hilfestellung an. Sie können dort die Daten der Abbuchenden, des Arbeitgebers und der Versicherungen online eingegeben. Die Bank erstellt daraufhin ein Anschreiben für alle Zahlungsempfänger. Die Verbraucher müssen dieses anschließend nur noch per E-Mail verschicken.
Generell empfiehlt es sich, das bisherige Girokonto und das neue Bankkonto bis zu acht Wochen parallel laufen zu lassen. So können die Verbraucher kontrollieren, ob alle Zahlungspartner die neue Kontoverbindung nutzen.
Banken in der gesetzlichen Pflicht
Die Finanzinstitute stehen bald in der gesetzlichen Pflicht. Das neue Zahlungskontogesetz, das ab Mitte 2016 greift sieht kundenfreundliche Bedingungen vor. Banken sind dann verpflichtet, die Zahlungsaufträge der Neukunden, ob Daueraufträge oder Lastschriften, zu übernehmen. Außerdem müssen Sie die Vertragspartner davon in Kenntnis setzen, dass sich die Bankverbindung des Kunden geändert hat. Die Banken sollen dafür nicht mehr als 2 Wochen Zeit haben. Die neue Bank muss in dieser Zeit alle mit dem Wechsel verbundenen Aufgaben bewältigen.
Die Vereinfachung des Kontowechsels wird in den kommenden Jahren sicherlich das Bankengeschäft beleben. Diesen Umstand bestätigt eine Umfrage im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Rund zwei Drittel der Kunden haben sich über die Konditionen ihres Finanzinstituts geärgert, sind aber dort geblieben, weil der Kontowechsel ihnen zu aufwendig war. Viele Verbraucher glauben zudem, dass sich die Kontokonditionen bei einem anderen Anbieter faktisch nicht ändern. Die Markteinschätzung ist zu verzerrt und komplex. Deshalb fordert die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ein unabhängiges Vergleichsportal, das die Bankkonditionen und die Gebühren der Anbieter aufzeigt.