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Immobilie schenken: Worauf Eigentümer achten müssen

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Hamburg – Wer Kindern oder Enkelkindern eine Immobilie überlassen möchte, steht oft vor der Frage: Schenken oder Erben? Schenken vermeidet oftmals nicht nur Uneinigkeiten der Hinterbliebenen, sondern erweist sich als die finanziell klügere Variante. Denn Schenken beugt, im Gegensatz zum Erben, in vielen Fällen vermeidbare Steuerzahlungen vor. Allerdings gilt hier, wie in vielen Bereichen des Immobilienwesens: „Bevor beide Parteien handeln, müssen sie sich über die Rechtslage informieren und erst dann die Entscheidung treffen. Wenn sie bestimmte Regeln befolgen, können alle Beteiligten profitieren“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Vorteile der Schenkung nutzen

Beschenken Eltern die eigenen Kinder, so müssen bis zu einem Wert von 400.000 Euro je Kind keine Steuern gezahlt werden. Die Schenkungssteuer fällt erst an, wenn alle Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren diese Summe überschreiten. Dann versteuern die Beschenkten die Differenz. Nach zehn Jahren gelten Schenkungen als endgültig und es bestehen wieder die gleichen Betragsobergrenzen. Genau in dieser Wiederholbarkeit liegt der wesentliche Vorteil des Schenkens gegenüber dem Erben, da sie sonst steuerlich gleichgestellt sind. Wie hoch der Freibetrag bei Schenkung ausfällt, entscheidet der Verwandtschaftsgrad. Bei Ehegatten sind es 500.000 und bei Enkelkindern 200.000 Euro. Weiterer Vorteil der Schenkung: Immobilienbesitzer bestimmen schon zu Lebzeiten über die zukünftige Verwendung der Immobilie und wenden so im besten Fall Erbschaftsstreitigkeiten ab.

Schenken mit Vertrag

Durch Schenkung erhaltene Immobilien gelten als Vermögen. Und sobald ein bestimmter Vermögenswert überschritten wird, können Leistungen wie das Kinder- oder Arbeitslosengeld wegfallen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, müssen auch die Schenker sich möglicher Konsequenzen bewusst sein. Eine unabhängige Beratung durch einen Notar oder Steuerberater ist im Vorfeld unabdingbar: „Ich empfehle eine Schenkung nie ohne vertraglich festgelegte Vereinbarungen zu vollziehen. Besonders ein lebenslanges Wohnrecht – der sogenannte Nießbrauch – in der verschenkten Immobilie garantiert den Schenkern Sicherheit bei unvorhersehbaren Ereignissen“, so Scharfenorth weiter. Befolgen beide Seiten steuerliche Grundregeln, erweist sich eine Schenkung in vielen Fällen als die optimale Lösung für alle Beteiligten.

Quelle: Baufi24 GmbH

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