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Immobilieneigentümer profitieren von Riester-Reform

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Der Weg in die eigenen vier Wände führt für die Mehrheit der Deutschen über das Bausparen. Dessen Attraktivität wird durch die Wohn-Riester-Förderung noch erhöht.

Grafik: LBS/akz-o
Grafik: LBS/akz-o

Nur fünf Jahre nach seiner Einführung hat sich der Wohn-Riester zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Und die jüngst beschlossenen Änderungen machen die Förderung künftig noch attraktiver.

Wer bereits in der eigenen Immobilie lebt, profitiert gleich doppelt von den Neuerungen. So schafft das neue Gesetz ab 2014 die Möglichkeit, das angesparte Riester-Guthaben jederzeit für die Entschuldung von Haus oder Wohnung einzusetzen.

Bisher war dies nur zu Beginn der Riester-Auszahlungsphase erlaubt. Zudem können Riester-Bauspardarlehen und -kredite ab dem kommenden Jahr auch zur Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass das ursprüngliche Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Immobilie aufgenommen wurde. Die Riester-Förderung kann nach der Umschuldung weiter in Anspruch genommen werden. Die neue Regelung gilt unabhängig davon, wann der Eigentümer das Objekt angeschafft hat, also auch für Erwerbsvorgänge vor 2008.

Quelle: AkZ

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