Geschafft! Bei vielen Azubis und Berufsanfängern wandert in Kürze das erste eigene Gehalt aufs Konto. „Erfüll’ dir lang gehegte Wünsche, du hast doch jetzt monatliche Einnahmen“, mag bei dem einen oder anderen das Teufelchen ins Ohr flüstern. „Warte!“, erwidert das Engelchen von der anderen Seite. „Zum Erwachsenwerden gehört es auch, sich mit Dingen wie Sparen, Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu beschäftigen.“ – Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt ganz irdische Tipps zu typischen Bedenken von jungen Verdienern.
„Zinsen gibt’s ja quasi nicht mehr – Sparen lohnt sich nicht!“
Sparen ist der erste Schritt zum gezielten Vermögensaufbau und für größere Anschaffungen. Dabei kommt es gar nicht mal darauf an, wie hoch die angelegte Summe oder auch die Zinsen sind. Entscheidend ist, sich anzugewöhnen, regelmäßig einen kleinen Teil des Gehalts zur Seite zu legen.
„Ich verdiene eh so wenig – davon jetzt auch noch etwas zurücklegen?“
Schon ab fünf Euro pro Monat lässt sich eine Menge erreichen. Beispiel Wohn-Riester, mit dem es keine monatliche Rentenzahlung in ferner Zukunft, aber günstige Immobilienkredite gibt: Gerade Geringverdiener können sich auch mit kleinen Beiträgen die staatliche Förderung sichern. Es genügen bereits 60 Euro im Jahr, um die volle staatliche Zulage von 154 Euro zu erhalten. Wer unter 25 Jahre ist, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro vom Staat.
„Bis zur Rente ist noch viel Zeit …“
Und das ist ja auch gut so. Wer spät anfängt, vorzusorgen, muss viel mehr auf einmal zurücklegen, um auf attraktive Beträge zu kommen. Außerdem gibt es auch vorher gute Gründe fürs Sparen: Wer davon träumt, einmal in den eigenen vier Wänden zu leben, sollte frühzeitig beginnen, Eigenkapital aufzubauen.
„Vermögenswirksame Leistungen & Co. – das ist doch alles furchtbar kompliziert?!?“
Nein, dahinter steht ein simples Prinzip: Viele Arbeitgeber zahlen Auszubildenden zusätzlich zum Lohn vermögenswirksame Leistungen. Die können monatlich immerhin zwischen sechs und 40 Euro betragen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, richtet sich nach dem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung. In jedem Fall gilt: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der Azubi abschließt. Unter Umständen können Berufsstarter darüber hinaus auch die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat erhalten (max. 43 Euro pro Jahr).