Finanzen

Lotto-Tippgemeinschaft – was ist zu beachten?

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Rund 8,65 Millionen Deutsche spielen regelmäßig Lotto oder Toto. Das ergab die Allensbacher Markt- und Werbeträger-Analyse AWA 2015. Doch nicht jeder vertraut aufs eigene Glück allein. Private oder kommerzielle Tippgemeinschaften ermöglichen es Lottospielern, ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Dafür schrumpft jedoch die Summe, die an den einzelnen Spieler ausgezahlt wird. Wir verraten, für wen sich Tippgemeinschaften lohnen und was beim Spiel in der Gruppe zu beachten ist.

Der große Vorteil einer Tippgemeinschaft ist, dass das Spielen für den Einzelnen deutlich günstiger wird. Das gemeinsame Hoffen auf den Jackpot eignet sich daher insbesondere für Menschen, denen das regelmäßige Spielen auf eigene Faust zu teuer ist. Die Kosten für den Lottoschein werden unter den Gruppenmitgliedern aufgeteilt, aber nur einer der Spieler muss den Schein ausfüllen und bei der Annahmestelle einreichen. Das Spiel in der Gruppe spart somit auch Zeit. Hinzu kommt der Spaßfaktor. Gewinnen macht am meisten Spaß, wenn man die Freude teilen kann. Andererseits lassen sich Verluste, die von der Gruppe getragen werden, besser wegstecken. In vielen Freundeskreisen ist das gemeinsame Lottospiel daher ein wöchentliches Ritual. Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, dass Gewinne, egal in welcher Höhe, immer gerecht in der Gruppe aufgeteilt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, die Regeln für das Gruppenspiel vorher schriftlich zu fixieren.

Lottery24 empfiehlt Gruppenspielern vor dem ersten Spiel zu einem schriftlichen Vertrag. Gründe dafür sind die Nachweisbarkeit gegenüber den anderen Spielteilnehmern und die Vermeidung von Steuerzahlungen. Der Vertrag sollte die genaue Anzahl der beteiligten Spieler, das gewünschte Spiel sowie einen Spielleiter beinhalten. Hat sich die Spielgemeinschaft auf eine Zahlengruppe geeinigt, reicht der Spielleiter den Schein im Namen des Teams bei der Annahmestelle ein. Wird ein Gewinn ermittelt, wird dieser an den Spielleiter ausgezahlt. Erst anschließend überweist dieser den anderen Teilnehmern ihren Anteil. Ist dieses Vorgehen vertraglich festgehalten, kann das Finanzamt bei der Auszahlung an die Gruppe laut Lottery24 keine Schenkungssteuer erheben.

Einen Mustervertrag für eine Lotto-Tippgemeinschaft bietet beispielsweise die Bild auf ihrer Internetseite zum Download an. Wichtig ist, dass sämtliche Details zum Spielablauf, zur Gewinnverteilung sowie zu den Pflichten von Spielleiter und Spielern festgehalten werden und das Schriftstück von allen Teilnehmern unterzeichnet wird.

German Lottoschein
Bildrechte: Flickr German Lottoschein Rene Schwietzke CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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