Berlin – „Auch wenn inzwischen fast alle Geschäfte unter teils strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen dürfen, ist ein Hochfahren der Wirtschaft und des Handels nur langsam zu gewährleisten und damit eine wesentliche zeitliche Verbesserung der oben beschriebenen Liquiditäts-Reserven nicht gegeben. Die Umsätze mehrerer Wochen sind unwiederbringlich verloren und die auch nach der Wiedereröffnung anhaltende Kaufzurückhaltung der Konsumenten spürbar.“, mahnt Eckhard Schwarzer, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES.
Je nach Branche und Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens werden erhebliche Verluste anfallen. Damit wird es spätestens zum Jahresende 2020, wenn die Erstellung der Jahresabschlüsse der Unternehmen ansteht, zum Verzehr der Eigenkapitalreserven der meisten mittelständischen Unternehmen kommen. Vielen droht dann die Überschuldung, was einen Insolvenztatbestand erfüllt.
„Jetzt nichts zerstören, was später noch gebraucht wird“ – Überbrückungshilfen decken maximal Fixkosten
„Ziel muss es sein, jetzt nichts zu zerstören, was später noch gebraucht wird und dabei die Weiterentwicklung der Wirtschaft voranzutreiben.“, appelliert Schwarzer.
Abhilfe schaffen sollen nun Überbrückungshilfen für den Mittelstand. Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums sehen vor, dass Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember 2020 bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten können. Antragsberechtigt sollen kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Freiberufler sein. „Wir begrüßen das Vorhaben als Teil eines „Comeback-Programms“, so Schwarzer.
Gleichzeitig wendet er ein: „Die geplanten Überbrückungshilfen von Minister Altmaier, welche bis zu 50.000 Euro pro Monat bereitstellen sollen, decken maximal anteilig die laufenden Fixkosten ab. Für Investitionen und Waren bleibt davon nichts übrig.“
KfW-Schnellkredite: Vorhandene Instrumente noch nicht voll genutzt – Mitarbeitergrenze nicht nachvollziehbar
„Deshalb müssen gerade jetzt vorhandene Instrumente voll genutzt werden, die sich sinnvoll ergänzen.“, appelliert Schwarzer und verweist auf das KfW-Schnellkredite-Programm und dessen Zugangsvoraussetzungen. Noch klaffe eine Lücke im KfW-Schnellkredite-Programm der Bundesregierung für 3,1 Millionen Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten.
Auch die Direkthilfeprogramme der Länder, die der Bund für Soloselbständige mit 9.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit 15.000 Euro fördert, reichen für die meisten der Betriebe nicht aus, um die in der Krisenzeit bestehenden Verpflichtungen und laufenden Ausgaben zu decken.
„Durch dieses Kriterium wird 3,1 Millionen KMU-Unternehmen der Zugang zu diesen Kreditmitteln verwehrt. Im Falle der von uns vertretenen 230.000 Unternehmen müssen wir feststellen, dass rund 2/3 dieser Unternehmen nicht mehr als 10 Mitarbeiter haben. Deshalb sollte die Untergrenze des KfW-Schnellkredite-Programms unverzüglich aufgehoben werden. Gerade die nun geplanten Überbrückungshilfen für KMU bis 249 Mitarbeitern und ohne untere Zugangsgrenze zeigen doch, dass auch beim KfW-Schnellkredit die Hürde von 11 Mitarbeitern fallen muss. Diese kann spätestens jetzt keinen Bestand mehr haben.“, fordert der MITTELSTANDSVERBUND-Präsident.
„Das Argument, es bedürfe aufgrund des neuen Bundesprogramms keiner Ausweitung des KfW-Schnellkredits, verfängt nicht: Denn während das Bundesprogramm nur Fixkosten erstattet, nicht aber Investitionen und Betriebsmittel (Waren etc.), dient der KfW-Schnellkredit genau dieser Finanzierung.“, appelliert Schwarzer.
Quelle: DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e,V.