Frankfurt am Main – Ein Kommentar von George Wyrwoll, Sodexo
Nach entsprechenden Ankündigungen durch Finanzminister Schäuble wurden Hoffnungen wach, die Bundesregierung könne die Problematik der sogenannten Kalten Progression zügig angehen und den Steuerzahler so entlasten. Von Kalter Progression spricht man, wenn aufgrund der Inflation und des Anstiegs der Steuerlast für den Arbeitnehmer von Gehaltserhöhungen netto nur wenig oder gar nichts übrigbleibt. In drastischen Fällen kann das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen durch die Kalte Progression nach einer Gehaltserhöhung sogar niedriger ausfallen als bisher, zum Beispiel durch den Wechsel in einen höheren Steuersatz.
Nun zügelte CDU-Generalsekretär Tauber die Erwartungen der Steuerzahler wieder und gab bekannt, die Bekämpfung der Kalten Progression habe „keine Priorität“. Und selbst wenn sich Wolfgang Schäuble mit seinen Ankündigungen durchsetzt, so wird es mindestens 2016 werden, ehe der Bürger eine Entlastung im Geldbeutel bemerkt. Und das bei deutlich steigenden Steuereinnahmen: Die rund 50 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland bescherten Bund und Ländern 2013 Steuereinnahmen in Höhe von 570,21 Mrd. Euro.*
Aktuelle Schätzungen erwarten Steuermehreinnahmen bis 2018 von 40 Milliarden Euro; allein im laufenden Jahr von 2,7 Milliarden. Welche Rolle die Kalte Progression dabei spielt, wird bei einem Blick auf harte Zahlen der Vergangenheit deutlich: in den Jahren 2006 bis 2012 spülte das Phänomen der Kalten Progression dem Staat Einnahmen von 63 Milliarden Euro in die Kassen.**
Der Steuerzahler sollte unterdessen nicht abwarten, bis die Politik aktiv wird. Es gibt eine Reihe sinnvoller und ganz legaler Maßnahmen, am Monatsende mehr Netto vom Brutto in der Hand zu haben. Die Gestaltung des Einkommens gibt gewissen Spielraum, zum Beispiel indem Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung das Thema der betrieblichen Sozialleistungen in die Waagschale werfen: Solche Leistungen sind in gewissem Rahmen steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitnehmer aber bares Geld wert:
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur 44 Euro-Freigrenze sind Gutschein- und Kartenlösungen im Rahmen der Freigrenze als Sachbezug zum Grundgehalt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Neben Einkaufsgutscheinen ist hier die Ausgabe von Tankgutscheinen oder die Übernahme von Jobtickets für den Öffentlichen Nahverkehr für viele Arbeitnehmer äußerst attraktiv. Dagegen können Essensgutscheine im Wert von je 6,10 Euro pro Mahlzeit im Rahmen der arbeitstäglichen Verpflegung sogar in noch höherem Gesamtwert ausgegeben werden – und das sogar zusätzlich zu den 44 Euro-Gutscheinen.
Der Vorteil gegenüber betrieblichen Leistungen wie Pensionskassen oder Direktversicherungen liegt auf der Hand: der Arbeitnehmer profitiert unmittelbar und spürt die Zuwendung in Form von Gutscheinen direkt im Geldbeutel; ähnlich wie bei Personalrabatten, die bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei sind. Aber natürlich gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, selbst für etwas mehr finanziellen Spielraum zu sorgen: so können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern etwa günstige Darlehen anbieten – der Zinsvorteil aus einem Darlehen von bis zu 2.600 Euro ist dabei steuer- und abgabenfrei – und auch die Kinderbetreuung kann steuer- und abgabenfrei bezuschusst werden. Auch die Urlaubsbeihilfe – bis 156 Euro pro Jahr und Mitarbeiter; bei Verheirateten und Eltern noch mehr – ist eine gute Möglichkeit, die Steuerlast etwas zu senken.
Meine Empfehlung für Arbeitnehmer: sprechen Sie mit Ihrem Chef über die Möglichkeit solcher geldwerten Extras. Sie werden die finanzielle Entlastung im Alltag deutlich spüren. Und auch für Ihren Arbeitgeber lohnt sich das Umdenken, denn die oben genannten Leistungen sind im entsprechenden Rahmen von Sozialabgaben befreit.
Quelle: ots