BAföG-Reform ab 1. August 2016 – Bedarfssätze und Maximalförderung steigen um 7 % – Mehr als 2.000 Euro Ersparnis durch Ablösung des Darlehens möglich
Ab dem 1. August 2016 tritt die BAföG-Reform in Kraft. Damit klettern nicht nur die Bedarfssätze um 7 % und die Maximalförderung auf 735 Euro, sondern auch die Einkommensgrenze für eine mögliche Rückzahlungsbefreiung steigt auf 1.145 Euro (Netto-Freibetrag bisher 1.070 Euro). Verdient der Darlehensnehmer nach dem Ende seines Studiums weniger als diesen Betrag, kann er eine Freistellung beantragen. Allerdings entbindet dies den ehemaligen Studierenden nicht dauerhaft von der Rückzahlung.
Bis zu 20,9 % sparen durch Kredit
Wer mehr als 1.145 Euro im Monat verdient, muss den Darlehensanteil zurückzahlen – in der Regel in Raten von 315 Euro je Quartal. Maximal beträgt die BAföG-Rückzahlungsobergrenze 10.000 Euro. Studierende, die ihr Darlehen mit einem Schlag abzahlen, erhalten übrigens weiterhin einen Teilerlass. Bis zu 20,9 % bzw. 2.087 Euro Ersparnis sind drin, wie das Fachportal Kreditrechner.com jetzt in einem Beispiel errechnete. Das Ergebnis basiert auf der Annahme, dass der Studierende einen klassischen Privatkredit zur Ablösung verwendet. „Die derzeit niedrigen Zinsen im Kreditbereich machen entsprechende Varianten sehr attraktiv“, erklärt Marc Opitz von Kreditrechner.com.
Die gesamte Berechnung und alles zur BAföG-Ablösung auf einen Schlag findet sich unter http://www.kreditrechner.com/ratgeber/bafoeg-durch-kredit-abloesen/
Weitere Neuregelungen des BAföG ab August 2016
Vorteil für Studierende: Ab dem 01.08.2016 treten einige Änderungen hinsichtlich des BAföGs in Kraft. So erhöht sich der Vermögensfreibetrag für Studierende auf 7.500 Euro (bisher 5.200 Euro). Für Ehe- bzw. Lebenspartner sind weitere 2.100 Euro und je Kind ebenfalls 2.100 Euro vorgesehen (statt bisher 1.800 Euro).
Künftig können Studierende mehr zum BAföG hinzuverdienen – bis zu 450 Euro pro Monat aus abhängiger Beschäftigung sind ohne Abzüge möglich. Für jedes Kind werden weitere 520 Euro Freibetrag gewährt (bisher 485 Euro), für Verheiratete oder Lebenspartner 570 Euro. Wichtig für BAföG-Bezieher: Spätestens nach 10 Wochen muss das BAföG-Amt jetzt einen monatlichen Vorschuss (80 % des erwarteten Förderbetrags) gewährleisten.
Leistungsnachweise sind grundsätzlich nur noch nach dem vierten Fachsemester zu erbringen.
Für alle, die einen Masterstudiengang planen, soll der Übergang aus dem Bachelor ohne BAföG-Unterbrechung erleichtert werden.
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