München (ddp.djn). Auf dem Immobilienmarkt gelten Finanzierungen mithilfe von Kapitallebensversicherungen immer noch als Standardmodell. Und tatsächlich lassen sich damit sogar Steuern sparen. Die Versicherungsbeiträge selbst sind zwar nicht als Werbungskosten absetzbar, weil sie der privaten Vermögenssphäre zuzurechnen sind.
Anders sieht es aus, wenn die Versicherungsprämien selbst fremdfinanziert sind. In diesem Fall sind die entsprechenden Darlehenszinsen als Werbungskosten abziehbar, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dabei mache es keinen Unterschied, ob Immobilienkäufer die Finanzierung unmittelbar über ein Darlehen oder mittelbar über eine Tilgungslebensversicherung abwickeln. Damit sind die Finanzierungskosten für die Lebensversicherungen tatsächlich steuerlich absetzbar.
(AZ: IX R 62/07)