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Rürup- und Riester-Rente: Damit kein Geld verloren geht

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Coburg – Tipps für den Alltag

Das Jahresende steht vor der Tür. Genau der richtige Zeitpunkt, um die staatlich geförderten Rürup (Basis)- und Riester-Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Denn für Steuervergünstigungen oder staatliche Zulagen gibt es bei diesen privaten Rentenversicherungen ein Verfallsdatum. Nur wer rechtzeitig handelt, kann die staatliche Förderung voll ausschöpfen.

Die Rürup-Rente richtet sich vorrangig an Selbständige und Freiberufler, ist aber auch für Angestellte oder Beamte mit hoher Steuerlast eine Option. Gefördert wird sie vom Staat ausschließlich über steuerliche Abzugsmöglichkeiten: So lässt sich der Jahresbeitrag bis zu einem festgelegten Betrag als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Momentan liegt der Höchstbetrag, um den sich die Steuerschuld wegen Altersvorsorgeaufwendungen vermindern lässt bei 22.172 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung von Ehe- oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern bei 44.344 Euro. Bis zu 80 Prozent der Jahresbeiträge – 17.737,60 Euro bei einem Single und bei gemeinsam Veranlagten das Doppelte – akzeptiert das Finanzamt 2015 als steuermindernde Sonderausgaben. Ein Rürup-Vertrag ist flexibel. Wer am Jahresende feststellt, dass er diese Bemessungsgrenze noch nicht erreicht hat, kann bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zuzahlen, um sich die Steuervorteile zu sichern.

Quellenangabe: HUK-COBURG
Quellenangabe: HUK-COBURG

Riester-Rente: Zulagen und/oder Steuervergünstigungen

Mit der Riester-Rente fördert der Staat eine weitere Form privater Altersvorsorge. Profitieren können alle, die in die Rentenversicherung einzahlen. Der staatliche Fördertopf besteht hier aus einem Mix aus Zulagen und Steuervergünstigungen. Fast 16 Millionen Deutsche riestern mittlerweile und seit Einführung der staatlich geförderten Privat-Rente 2001 sind laut zentraler Zulagenstellen für Altersvorsorge schon Fördermittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro geflossen.

Wie das funktioniert? Jeder Riester-Sparer, der vier Prozent seines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, maximal 2.100 Euro, auf die hohe Kante legt, kassiert die Höchst-Zulage von 154 Euro. Bei Kindergeldbeziehern steigert sich die Zulage pro Kind noch einmal um 185 Euro – für alle ab 2008 Geborenen um 300 Euro. Auch mit kleinerem Portemonnaie muss man auf diesen Zusatzbaustein der Altersvorsorge nicht verzichten. Bei geringeren Einzahlungen fließen, so die HUK-COBURG, die Zulagen eben anteilig.

Nur wer Zulagen beantragt, bekommt sie auch. Um kein Geld zu verschenken, muss der Antrag, den Versicherer oder Bank jedes Jahr zuschicken, ausgefüllt werden. Das ist mühsam. Mit einem Dauerzulagenantrag gehört das Thema der Vergangenheit an. Einmal ausgefüllt, verlängert er sich automatisch Jahr für Jahr – bis zum Vertragsende. Bei manchen Unternehmen, wie zum Beispiel bei der HUK-COBURG, ist er darum gleich Vertragsbestandteil.

Auch wenn das Thema Zulagen-Antrag damit vom Tisch ist. Seinen Riester-Vertrag sollte man trotzdem immer im Blick haben. Ändern sich zulagenrelevante Lebensumstände – wie zum Beispiel veränderte Einkommenshöhe, Geburt eines Kindes, Wegfall des Kindergeldes oder Familienstand – ist es wichtig, dass die Zulagenstelle Bescheid weiß.

Die Zulagen sind das eine, die Steuervergünstigungen das andere Mittel, mit denen der Staat Bürgern beim Riestern unter die Arme greift. In der Steuererklärung lassen sich Vorsorgebeträge wie die Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen. Bei Prüfung der Unterlagen schaut das Finanzamt, ob die errechnete Steuerersparnis größer ist als die geflossenen Zulagen. Sollte es eine Differenz geben, erstattet sie die bei der nächsten Steuerrückzahlung.

Quelle: ots

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