München – Hessen und das Saarland bereiten eine baldige Erhöhung der Grunderwerbsteuer um einen Prozentpunkt vor. Einschließlich Notarkosten und Maklerprovisionen summieren sich Kaufnebenkosten damit immer häufiger auf bis zu 15 Prozent der Kaufsumme auf. „Immobilienkäufer in Hessen und im Saarland können den erhöhten Steuersatz nur vermeiden, wenn sie den Kaufvertrag bis Ende Juli bzw. Ende Dezember beim Notar unterzeichnen“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, und ergänzt: „Wer also bereits ganz konkret einen Immobilienerwerb plant, sollte die Fristen bedenken und handeln.“
Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und diese ist dementsprechend in den Ländern unterschiedlich hoch. Bereits zum Januar dieses Jahres hatten Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Steuern erhöht. Jetzt planen zwei weitere Bundesländer eine Steueränderung: Hessen will die Grunderwerbsteuer zum 1. August von fünf auf sechs Prozent anheben, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist im Gange. Und das Saarland plant zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent. Die jeweiligen Finanzministerien bestätigten die Planungen auf Anfrage von Interhyp.
Wer den Kauf noch vor der Steuererhöhung unter Dach und Fach bringt, kann bares Geld sparen: „Die Erhöhung des Steuersatzes um ein Prozent beim Kauf einer Immobilie zum Preis von 300.000 Euro kostet den Käufer 3.000 Euro“, erklärt Goris. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Zusammen mit den Notarkosten und den häufig anfallenden Maklergebühren können sich die Kaufnebenkosten so auf mehr als 15 Prozent der Kaufsumme aufsummieren. Wie die Interhyp-Grafik zeigt, ist das regionale Gefälle dabei enorm. „Ab August zahlen Frankfurter bei einer 300.000-Euro-Wohnung bis zu 45.000 Euro für die Kaufnebenkosten, Münchner beim gleichen Kaufpreis 27.200 Euro“, rechnet Goris vor. In 14 Bundesländern liegen die Nebenkosten im zweistelligen Prozentbereich, nur in Bayern und Sachsen sind diese bislang stabil bei rund neun Prozent.
Hinweis zur beigefügten Grafik „Maximale Kaufnebenkosten in den Bundesländern“: Interhyp hat die aktuell gültigen Grunderwerbsteuern in den Bundesländern sowie übliche Maklerprovisionen (Käuferanteil) zusammengestellt und mit angenommenen Notarkosten von rund zwei Prozent zu einer Summe für die Kaufnebenkosten addiert.
Quelle: ots