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SEPA: EU-Kommission verlängert Frist

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Brüssel – Die EU-Kommission hat entschieden, die Übergangsfrist zur Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Angesichts der nur schleppend voran schreitenden Umstellung kann das alte System aus Kontonummer und Bankleitzahl noch bis zum 01. August genutzt werden.

Eigentlich sollten ab dem 01. Februar nur noch IBAN und BIC gelten. Doch mit dem Fristaufschub verhindert die Kommission, dass Überweisungen mit alten Kontonummern ab Februar blockiert werden.

„Ich bedauere, dass ich das tun muss, aber es handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die das Risiko einer Zahlungsunterbrechung und mögliche Folgen für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen abwenden soll,“ erklärte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier in Brüssel. Eine weitere Fristverlängerung nach dem 1. August 2014 schloss er jedoch aus. EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Schritt noch zustimmen.

Nach Erkenntnissen der Europäischen Zentralbank waren bis Ende November 2013 erst lediglich 64 Prozent der Überweisungen auf das neue System umgestellt gewesen. Die Umstellungsrate ist somit noch nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Offiziell endet die Frist für die alten Kontonummern und Bankleitzahlen dennoch im Februar. Lediglich die Übergangszeit wird verlängert. Bankkunden sind daher aufgefordert, ab sofort die neue IBAN zu nutzen.

SEPA ist ein aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.

Verbraucher können noch bis 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

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