Berlin – Das deutsche Sozialsystem sieht einige Pflichtversicherungen vor, zusätzlich wird das Portfolio an privaten Zusatzversicherungen der zahlreichen Versicherer immer größer. Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig mit möglichen Versicherungen auseinandersetzen, um im Notfall richtig abgesichert zu sein.
Thema Gesundheit und Renten- sowie Arbeitslosenabsicherung
Versicherungen, die Gesundheit, Rente und Arbeitslosigkeit betreffen, sind sinnvoll, um auch nach dem Arbeitsleben und bei einem eventuellen krankheitsbedingten Ausscheiden aus dem Beruf den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Arbeitnehmer, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 Euro liegen, sind in der GKV pflichtversichert. Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich nur geringfügig, die Beiträge sind gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich entscheiden, ob sie in eine private Versicherung wechseln möchten. Versicherungsnehmer der GKV haben einen Anspruch auf ambulante, stationäre und dentale Behandlungen. Ebenfalls entsteht durch die Pflichtversicherung ein Anspruch auf Krankengeld, das bis zu 78 Wochen lang von der GKV gezahlt wird. Die ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber den Lohn weiter zahlen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach Ablauf der 78 Wochen springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, insofern sie abgeschlossen wurde. Kann ein Arbeitnehmer seinen Beruf aufgrund einer Erkrankung oder schwindender körperlicher Kräfte im Alter nicht mehr vollständig ausüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente an den Versicherungsnehmer aus. In der Police wird in der Regel ein Endalter festgelegt, das bei Bürokräften häufig bei 67 Jahren und bei handwerklichen Berufen bei 60 bis 65 Jahren liegt. Versicherungsnehmer können die Höhe der zu zahlenden Rente frei wählen, sollten sich dabei allerdings am aktuellen Verdienst orientieren. Je höher der Betrag liegt, desto teurer wird der monatliche Beitrag. Hier gibt es weitere detaillierte Informationen zur BU.
Krankenzusatzversicherung
Für viele Arbeitnehmer können sich private Krankenzusatzversicherungen als sinnvolle Ergänzung zur GKV erweisen. Gerade bei besonders teuren Behandlungen wie dem Zahnersatz lohnt sich eine Zusatzversicherung, da die Krankenkassen häufig nur einen geringen Anteil übernehmen. Weitere Krankenzusatzversicherungen gibt es beispielsweise für die Chefarztbehandlung und Naturheilverfahren. Die Versicherung sollte dabei stets dem eigenen Bedarf entsprechen. Kein Arbeitnehmer braucht einen Zuschuss für den Besuch eines Heilpraktikers, wenn er üblicherweise die reguläre Behandlung beim Arzt in Anspruch nimmt.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist wie die GKV eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, jedoch kann hier nicht zwischen verschiedenen Anbietern gewählt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beitragskosten. Die Versicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn an die zuständige Kasse abgeführt.
Thema Schadensabsicherung
Unfälle, bei denen Personen oder Gegenstände Schaden nehmen, sind schnell passiert, und die Folgekosten können durchaus in die Millionen gehen. Deshalb ist es sinnvoll, sich für Eventualitäten abzusichern.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn man einer anderen Person einen Schaden verursacht. Je nach Schaden können hohe Summen entstehen, die den Arbeitnehmer lange belasten können. Eine private Haftpflichtversicherung ist unbedingt empfehlenswert.
Hausratversicherung
Auch eine Hausratversicherung kann für Arbeitnehmer sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn das Fahrrad das Transportmittel zur Arbeit darstellt. Sollte es bei der Arbeit oder aus dem Keller gestohlen werden, zahlt die Hausratversicherung, insofern die entsprechende Police abgeschlossen wurde.
Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern sich Arbeitnehmer die Wahrnehmung der eigenen Rechtsinteressen vor dem Arbeitsgericht. Die Versicherung übernimmt im Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sämtliche Prozess- und Rechtsanwaltskosten für den Arbeitnehmer. Weitere sinnvolle Gebiete der Rechtsschutzversicherung können beispielweise das Verkehrsrecht, aber auch das Mietrecht darstellen. Je mehr Bereiche abgedeckt werden, desto teurer wird der monatliche Versicherungsbeitrag.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Für KFZ-Halter ist die KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, das gilt auch für den Dienstwagen. Wer privat kein eigenes Auto fährt, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einigen Fällen mit in die Firma bringen. So kann die eigene Unfallfreiheit gesteigert und anschließend privat genutzt werden. Hierfür ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig.
Fazit: Rund um die Pflichtversicherungen wie die GKV sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht ein Netz an privaten Zusatzversicherungen. Je nach Bedürfnis und Lebenssituation können unterschiedliche Versicherungen in Frage kommen. Die Einschätzung, welche Absicherung wirklich nötig ist, liegt immer beim Arbeitnehmer.
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