„Die Verhandlungen über die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei Pforr & Kollegen aus Bad Salzungen seit mehreren Jahren. Nun gibt es endlich ein klares obergerichtliches Urteil des BGH vom 13.05.2014, Aktenzeichen BHG XI ZR 405/12, auf das Betroffene bauen können. Die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei vertritt bundesweit Darlehensnehmer zur Wiederbeschaffung der zu Unrecht an die Bank gezahlten Bearbeitungsentgelte.“ Dr. iur. Thomas Pforr, Rechtsanwalt
Informationen im Überblick
Urteil: Nach Auffassung des BGH stellt das Bearbeitungsentgelt, das viele Kreditinstitute in Höhe von 2% bis 6% des Nettodarlehensbetrages veranschlagt haben, kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und ist somit nicht geltend zu machen. Am 13. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof in zwei Klagen gegen die Postbank und National-Bank (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Die Kreditinstitute erhoben in den Jahren von 2005 bis 2013 circa 13 Milliarden Euro an unzulässigen Gebühren. Betroffene sollten ihre Ansprüche gegenüber den Banken ausdrücklich geltend machen und zur Unterstützung einen Anwalt zu Rate ziehen. Bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte können zurück gefordert werden.
Kosten: Die Rechtsanwaltskanzlei Pforr & Kollegen prüft und setzt den Rückerstattungsanspruch umgehend und ohne Kostenrisiko durch. Etwaiges Anwaltshonorar, soweit es nicht ohnehin von der Rechtschutzversicherung abgedeckt ist, wird gegenüber der Bank auf die Rückerstattung verrechnet. Somit entstehen keinerlei Vorkosten. Informieren Sie sich direkt auf unserer Website www.kreditgebühren-zurück-fordern.de über die 3 einfachen Schritte zur Gebührenerstattung.
Verjährung: Hinsichtlich der Verjährungsfristen des Rückforderungsanspruches gibt es zurzeit noch unterschiedliche Rechtsprechungen. Der BGH tendiert zu einer 10-jährigen Verjährungsfrist, ebenso das Landgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Stuttgart. Bearbeitungsgebühren aus Darlehensverträgen, die nach dem 01.01.2011 abgeschlossen wurden, sind in jedem Fall alle zu erstatten und noch nicht verjährt, bei Geltendmachung bis zum 31.12.2014 vorausgesetzt.