Zettelwirtschaft wird durch zeitsparendes Verfahren ersetzt
Steuergesetze und Vorschriften verändern sich stetig, sodass viele Bundesbürger das Gefühl haben, immer mehr Zeit und Unterlagen für die Steuererklärung zu benötigen. Doch die lästige Zettelwirtschaft wird überflüssig, denn seit kurzem kann unter elster.de/Belegabruf die „vorausgefüllte Steuererklärung“ genutzt werden. Dies ist ein neuer Service der Finanzverwaltung, der die Erstellung der Steuererklärung erleichtert.
Vereinfachte Steuererklärung spart Zeit
Die Einkommensteuererklärung wird damit deutlich einfacher, denn bei der Steuerverwaltung sind viele anzugebende Daten zur Person durch den Arbeitgeber oder durch Versicherungen bereits vorhanden und können dank des neuen Services nun elektronisch abgerufen werden. Hierbei stehen dem Steuerzahler beispielsweise Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers, Mitteilungen über Rentenzahlungen oder Nachweise über Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Auch Aufwendungen für die Altersvorsorge sind elektronisch erfasst, beispielsweise Einzahlungen in Riester- und Rürup-Verträge. Ohne großen Aufwand kann der neue Service der Finanzverwaltung genutzt werden. Der Nutzen für den Steuerzahler: Der zeitliche Aufwand, der für das Suchen von zahlreichen Belegen in der Regel nötig ist, sinkt deutlich. Ein weiterer Vorteil ist, dass Eingabefehler vermieden werden, da die abrufbaren Daten per Mausklick eins zu eins in die Steuererklärung übertragen werden.
Auch an die Sicherheit wurde gedacht
Um den neuen Service der Finanzverwaltung nutzen zu können, muss sich der Steuerzahler mit der persönlichen Identifikationsnummer, die jedem Bundesbürger zugesendet wurde, sowie der Anmeldung zum Belegabruf kostenlos und einmalig im ElsterOnline-Portal registrieren. Nach der Eingabe der Identifikationsnummer und der Aktivierungs-ID erhält der Betroffene ein Softwarezertifikat und kann eine eigene PIN vergeben. Im Anschluss ist lediglich die Anmeldung zum Belegabruf erforderlich. Unter elster.de/Belegabruf sind im Bereich Downloads die einzelnen Schritte über praktische Videoanleitungen zudem verständlich erklärt.
Die Daten können täglich rund um die Uhr abgerufen werden. Dies ist selbstverständlich auch mehrfach möglich. Doch über ELSTER ist nicht nur die Steuererklärung inklusive des Belegabrufs möglich, sondern es können noch weitere Erklärungen abgegeben werden, beispielsweise:
• Anmeldungen der Lohnsteuer
• Voranmeldungen der Umsatzsteuer
• Körperschaftsteuererklärungen
• Anmeldungen der Kapitalertragssteuer