Steuerklärung für Kleinunternehmer – So zahlt sie sich aus
Nürnberg – Eine wichtig Voraussetzung für Kleinunternehmer: Sie müssen multitaskingfähig sein. Vor allem Nebenerwerbsbetriebe haben, abgesehen von ihrem Hauptberuf, viele zusätzlichen Aufgaben. Dann kommt der dazugehörige Bürokratie-Dschugel noch auf sie hinzu. Im letzten Jahr haben laut dem Statistischen Bundesamt 198.000 Kleinunternehmen ihr Gewerbe angemeldet, neben über 249.000 neuen Nebenerwerbsbetrieben. Gerade ihnen fällt die erste Steuererklärung schwer. Die wichtigste Frage, die sie klären müssen ist: Was möchte das Finanzamt überhaupt von mir haben? In der nachfolgenden Übersicht zeigt Steuerexperte Paul-Alexander Thies, Geschäftsführer vom Online-Buchhaltungstool Billomat, welche steuerliche Form am lukrativsten für frisch gebackene Unternehmer und Freiberufler ist.
Die Einnahme-Überschuss-Rechnung
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, handelt es sich um eine Methode, um den Gewinn eines Unternehmens beziehungsweise eines Freiberuflers zu ermitteln. Sie stellt eine große Erleichterung dar. Dank ihr entfällt das Erstellen einer Bilanz, das Kleinunternehmern viel Zeit und Aufwand erspart. Die EÜR funktioniert so: Mithilfe des Formulars vom Bundesfinanzministerium können Unternehmer einfach ihre Einkommenssteuererklärung in dem Dokument übertragen. Damit ermitteln sie ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen und ihre Gewinne. Und schon sind sie fertig. Der große Vorteil: Sobald sich Unternehmen und Freelancer für die EÜR entscheiden, müssen sie lediglich das ausgefüllte Formular bei ihrer jährlich anstehenden Steuerklärung hinzufügen.
Wer kann sie nutzen? Alle Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, wie Einzelunternehmer oder GbRs. Hinzu kommen Freiberufler und Unternehmen, deren Umsatz und Gewinn 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Die Einkommenssteuererklärung
Dabei handelt es sich um die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen, in der er seine Einkommensverhältnisse offenlegt. Dabei gilt: Alle Steuerzahler, die Gewinneinkünfte erzielen, müssen Ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben. Über den ELSTER-Zugang kann die Erklärung per Internet übermittelt werden. Ausgenommen von der elektronischen Form sind lediglich Privatpersonen.
Wer kann sie nutzen? Sie ist für alle da. Es gibt nur zwei Fälle, in denen sie entfällt: Bei Personen die mit ihren Nebeneinkünften lediglich 410 Euro im Monat erzielen oder wenn Gewinneinkünfte einmalig waren. Sobald sich allerdings eine Privatperson dazu entschlossen hat, sie einmal freiwillig durchzuführen, wartet das Finanzamt jedes Jahr auf eine neue Steuererklärung.
Die Umsatzsteuererklärung
Grundsätzlich gilt: Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, braucht eigentlich keine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Wenn der Umsatz eines Betriebs im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und sein Umsatz im Folgejahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird, kann er die Kleinunternehmerregelung nutzen. Allerdings können Unternehmer oder Selbständige sich auch freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Sollte das der Fall sein, gilt sie für die nächsten fünf Jahre und dabei ist es dem Finanzamt egal, wie hoch ihr Umsatz im darauffolgenden Quartal ausfällt. Daher sollte diese Entscheidung mit Bedacht getroffen werden.
Was sind die Vorteile einer Umsatzsteuererklärung? Mit der Verpflichtung geht aber auch das Recht zum Vorsteuerabzug einher. Gerade Kleinunternehmer, die zu Beginn ihrer Existenz hohe Investitionskosten und Lieferantenrechnungen haben, profitieren von der Umsatzsteuererklärung. Gerade die Anschaffungskosten von Maschinen und Geräten können mithilfe der Umsatzsteuererklärung zu einer Steuererstattung führen. Sobald sich Kleinunternehmer für diese Form entscheiden, sind sie neben der jährlichen Umsatzsteuerklärung zusätzlich auch zur regelmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Gerade in der Gründungsphase möchte die Finanzbehörde in der Regel die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich, später sogar vierteljährlich, sehen. Die Umsatzsteuererklärung bedeutet also viel Arbeit.
Fazit: Das Ziel als Basis der Entscheidung nutzen
Die Übersicht zeigt: Ob Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuererklärung, beides haben ihre Vor- und Nachteile. Mit der Kleinunternehmerregelung haben Freelancer weitaus weniger Papierkram zu erledigen, doch für einen kleinen Betrieb ist ein nicht zu unterschätzender Nachteil, dass sie die in Rechnungen enthaltene Vorsteuer von Lieferanten, nicht zurückerstattet bekommen. Das kann gerade in der Anfangszeit den Start finanziell extrem erschweren. Welche Form wirklich passt, muss letztendlich jeder selbst bestimmen. Dabei müssen Kleinunternehmer sich klare Ziele setzten, denn wenn sie sich für eine steuerliche Form entschieden haben, kommen sie nicht mehr so schnell heraus. Eine kleine Faustregel wäre allerdings: Für Kleinunternehmer, auf die viele Kosten zu Beginn zukommen, lohnt es sich auf die Umsatzsteuererklärung zu setzen. Generell sind alle anderen mit der Kleinunternehmerregelungen auf der sicheren Seite.
Quelle: Mashup Communications GmbH/Billomat GmbH & Co. KG