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Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags

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Wemding – Die Konjunktur brummt, Fachkräfte sind gesucht und Unternehmen locken mit höheren Gehältern. Aber ein Verhandlungspunkt beim Arbeitsplatzwechsel, dessen Auswirkung über das aktive Arbeitsleben hinausreicht, sollte gut bedacht werden: die Betriebsrente. Die DGbAV Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung warnt im Hinblick auf die erneut anstehende Senkung des Garantiezinses (auf 1,25 % ab 2015) vor der Umdeckung bestehender bAV-Verträge. Zwar zieht beim Arbeitsplatzwechsel der Deckungsstock des bisherigen bAV-Vertrags zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig wird das Versorgungswerk von einer anderen Versicherungsgesellschaft gemanagt. Dann wird ein neuer bAV-Vertrag fällig (Umdeckung), der die aktuellen Konditionen widerspiegelt. Im Regelfall sind sie nicht so günstig wie die des vorherigen bAV-Vertrags, der schon ein paar Jahre besteht. Die Sterbetafeln der Versicherer wurden angeglichen (wir leben länger), Unisex-Tarife wurden eingeführt und der Garantiezins, um den das bAV-Guthaben mindestens wachsen muss, wurde in mehreren Schritten reduziert.

Quellenangabe: "obs/Grafik: DG-Gruppe/Jacob"
Quellenangabe: „obs/Grafik: DG-Gruppe/Jacob“

Die DGbAV hat die Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel untersucht. Bei einem bAV-Vertrag aus dem Jahr 2003, in den per Entgeltumwandlung konstant 200 Euro monatlich einbezahlt werden, wird einem bei Vertragsabschluss 30-jährigen Arbeitnehmer eine lebenslange Betriebsrente von 710 Euro garantiert. Wechselte er mehrfach den Arbeitgeber und unterschrieb jeweils die Umdeckung seines bAV-Vertrags, wurde durch die Änderung der Sterbetafeln, die stufenweise Absenkung des Garantiezinses und schließlich 2013 durch die Einführung des Unisex-Tarifs die garantierte Rentenzahlung glatt halbiert. Beim erneuten Arbeitsplatzwechsel zu Beginn des neuen Jahres bleiben nach Berechnung der DGbAV aufgrund der Prognosen aus der Versicherungswirtschaft von den ursprünglich 710 Euro garantierter monatlicher Betriebsrente nur noch 295 Euro. Demnach fehlen dem Betriebsrentner bei angenommen 20 Jahren Rentenbezug rund 100.000 Euro.

Hilfe gegen Umdeckung bietet die DG-Clearingstelle als Betriebsteil der DG-Gruppe, deren bekanntester Zweig die DGbAV als deutschlandweite Beratungsgesellschaft für die betriebliche Altersversorgung ist. Die DG-Clearingstelle führt die ursprünglichen bAV-Verträge mit ihren günstigeren Konditionen nach Absprache und im Auftrag des neuen Arbeitgebers weiter, der damit seine Haftung reduziert und seine Personalstelle entlastet. Die Fortführung der Alt-Verträge kostet je nach Beauftragung pro Arbeitnehmer bis zu 1,50 Euro monatlich. Vor dem Hintergrund der 100.000 Euro, die dem Betriebsrentner für den Lebensabend erhalten bleiben, ist diese Gebühr vernachlässigbar.

Wie wichtig die betriebliche Altersversorgung zur finanziellen Absicherung des Lebensabends ist, belegt die neueste Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. 2012 waren in Deutschland 35,7 Millionen Menschen in der Rentenkasse versichert. Ihnen standen 17,7 Millionen Personen gegenüber, die eine Altersrente bezogen. Somit finanzieren derzeit zwei Beitragszahler einen Rentner. Höhere Lebenserwartung der Bevölkerung und eine geringere Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden dieses Verhältnis mittelfristig zu Ungunsten der Beitragszahler verändern und noch höhere Subventionen der staatlichen Rentenkasse aus Steuergeldern nötig machen. Absehbar ist: Nur von der umlagenfinanzierten staatlichen Rente allein wird ein sorgenfreier Lebensabend nicht mehr zu bestreiten sein.

Quelle: ots

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