In der Finanzbranche wird häufig zwischen Honorarberatung und provisionsbasierter Beratung unterschieden. Beim ersten Modell zahlt der Kunde unmittelbar für die Beratung selbst und beim zweiten Modell wird der Berater erst für die Vermittlung von bestimmten Finanzprodukten bezahlt. In Zusammenhang mit der Honorarberatung fiel auf VersicherungsJournal.de am 26. Februar 2013 der Begriff „Stundenschinderei“.
In dem Beitrag mit der Überschrift „Große Differenzen beim Thema Honorarberatung“ geht es um einen Gesetzentwurf der Koalitionsregierung von CDU/CSU und FDP zur Regelung der Honorar-Finanzanlagenberatung und die Reaktionen der Opposition auf ebendiesen. Da Honorarberater in der Finanzbranche nach Zeitaufwand bezahlt werden, ist es naheliegend, dass dieses Modell teilweise ausgenutzt wird, indem der tatsächliche Zeitaufwand großzügig aufgerundet wird. Dadurch können dem Kunden erhebliche Mehrkosten entstehen.
Geringe Akzeptanz von Honorarberatung
Vielleicht ist dies auch ein Grund dafür, dass bei großen Teilen der Bevölkerung eine fehlende Bereitschaft zu verzeichnen ist, eine Beratungsgebühr zu entrichten. Gerade Kunden mit einem eher niedrigen Einkommen distanzieren sich von der Honorarberatung, da die Kosten für sie schwerer wiegen.
Das Phänomen der „Stundenschinderei“ kann bei der provisionsbasierten Beratung nicht auftreten. Denn es fallen für den Kunden nur dann Kosten an, wenn es auch wirklich zu einem Geschäftsabschluss kommt. Der Vorteil für den Kunden ist vor allem das für ihn geringere Risiko. Ist er beispielsweise mit der Beratung unzufrieden, muss er dafür finanziell auch nicht aufkommen.
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) beispielsweise setzt auf Provisionsberatung. Die Vermögensberater der DVAG bekommen also erst dann eine Provision, wenn der Kunde auch tatsächlich ein Produkt gekauft hat. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der DVAG bevorzugen etwa 67 Prozent der Befragten das klassische Provisionsmodell.