Finanzen

Weihnachtsgeld versteuern? Darauf ist zu achten!

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Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Steuerpflicht: Das sollten Arbeitnehmer wissen!

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Der November ist zwar noch nicht der letzte Monat des Jahres, aber zumindest bei Arbeitnehmern womöglich der beliebteste. Denn für gewöhnlich wird die begehrteste aller freiwilligen Sonderzahlungen des Arbeitgebers, das Weihnachtsgeld, Ende November und somit vor dem Beginn der Weihnachtszeit ausbezahlt. Hierzulande erhalten immerhin noch 55 Prozent aller Arbeitnehmer einen kleinen Zuschuss für die Weihnachtseinkäufe. Aber wie muss dieser steuerrechtlich behandelt werden?

Weihnachtsgeld ist kein 13. Gehalt!

Foto: Counselling / pixabay.com

Weihnachtsgeld und 13. Gehalt werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Ganz korrekt ist dies aber nicht. Denn auf Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch. Es ist und bleibt wohl auch in Zukunft eine freiwillige Zusatz- bzw. Sonderzahlung des Arbeitgebers. Verpflichtet ist dieser dazu aber nicht. „Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich häufig aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag“, erklärt Alexander Bredereck, Anwalt aus Berlin.

Anders sieht es beim 13. Gehalt aus. Dieses ist im eigentlichen Sinne tatsächlich ein Arbeitsentgelt,oftmals gar vertraglich festgehalten und der Lohn für eine tatschlich erbrachte Arbeitsleistung. „Dies erklärt auch, warum Arbeitnehmer, wenn sie ein Unternehmen verlassen, oftmals Anspruch auf eine Teilauszahlung des 13. Gehalts haben. Weihnachtsgeld kann unter bestimmten Umständen vom Arbeitgeber sogar wieder zurückgefordert werden, wenn ein Angestellter die Firma verlässt“, erklärt Anja Bartsch vom Steuerberater Bubolz & Bartsch aus Lübeck.

Weihnachtsgelder sind zu versteuern

So erfreulich die Auszahlung von Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer auch sein mag, einen Teil müssen diese an den Fiskus abführen. Weihnachtsgelder vom Arbeitgeber werden auf den monatlichen
Bruttoverdienst hinzugerechnet. Dann folgt wie gewohnt der Abzug von Steuern und Sozialabgaben,
wobei hier die Beitragsbemessungsgrenze wie gewohnt zu berücksichtigen ist.

Wie viel Weihnachtsgeld nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben am Ende dann noch übrigbleibt,
kann pauschal nicht beantwortet werden. Da Arbeitgeber – wenn oft auch in Absprache mit
Tarifvertragspartnern – selbst bestimmen können, ob und in welcher Höhe sie Weihnachtsgeld
auszahlen, divergieren die Abzüge von Unternehmen zu Unternehmen, von Branche zu Branche zum
Teil recht stark.

Doch auch, wenn die Höhe des Weihnachtsgeldes natürlich nicht mit Gehalts- und Bonuszahlungen
von Firmenchefs vergleichbar ist, dürfte sich wohl kaum ein Angestellter beschweren, wenn auf dem Gehaltszettel Ende November eine höhere Summe als üblich zu finden ist.

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