„Wer das Steuermodell ändern will, muss den Sparern anderweitig entgegenkommen“
Kapitalerträge sollen künftig wieder mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden – für Sparer keine guten Nachrichten, findet Finanzexperte Michael Beutel vom Fachportal Brokervergleich.de.
Was erwartet Sparer, sollte die bisherige Praxis der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge entfallen?
Michael Beutel: Kehrt der individuelle Steuersatz zurück, wird der Großteil der Sparer ein weiteres Mal benachteiligt. Zumindest unter der Prämisse, dass vor 2009 gültige Vergünstigungen wie das Halbeinkünfteverfahren in der Schublade bleiben.
Um welche Beträge geht es im Detail?
Michael Beutel: Wir haben in einem Modellbeispiel auf Brokervergleich.de durchgerechnet, dass Sparer bereits ab einem Einkommen von 20.000 Euro draufzahlen. Bei Kapitalerträgen von 1.000 Euro oberhalb des Sparerpauschbetrags fallen derzeit 263,75 Euro Abgeltungssteuer an – inklusive Solidaritätszuschlag. Wird der persönliche Steuersatz herangezogen, steigt der Betrag auf 284,85 Euro. Unterm Strich also ein Zuschlag von 21,10 Euro. Mit höherem Einkommen klettert der Steuersatz natürlich weiter.
Keine positiven Aussichten. Welche Alternativen sehen Sie?
Michael Beutel: Zunächst muss gesagt werden, dass es bisher noch keine wirklich konkreten Pläne gibt. Entsprechend sind wir davon ausgegangen, dass neue Vergünstigungen entfallen. Im Beispiel verzichten wir z. B. auf das Halbeinkünfteverfahren samt Spekulationsfrist. Einzig der Sparerpauschbetrag bleibt unverändert. Das muss in der Realität nicht so kommen und darf eigentlich auch keine Option sein. Wer das Steuermodell ändern will, muss den Sparern anderweitig entgegenkommen – speziell vor dem Hintergrund der privaten Altersvorsorge. In welcher Form, steht den Verantwortlichen weitestgehend frei. Lassen wir uns überraschen.
Was passiert, wenn diese Umstellung ohne anderweitige Vergünstigungen durchgeführt wird?
Michael Beutel: Dann riskiert die Politik eine erneute Kapitalflucht ins Ausland. Peer Steinbrücks ‚Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix‘ gilt insofern immer noch.
Die zugehörige Beispielrechnung findet sich unter http://www.brokervergleich.de/wissen/expertisen/abschaffung-der-abgeltungsteuer/