Der Mindestlohn kommt. Das bestätigte der Bundestag heute mit großer Mehrheit, indem er den Gesetzesentwurf verabschiedete, den das Bundeskabinett im April vorbereitet hatte. Ab dem 1. Januar 2015 wird in Deutschland flächendeckend ein Lohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde gelten.
Wir bei Piepenbrock nehmen beim Thema Mindestlohn eine entspannte Haltung ein. Das liegt daran, dass die Gebäudereinigung entgegen der landläufigen Meinung nicht zu den Branchen gehört, in denen Dumpinglöhne gezahlt werden – schwarze Schafe ausgenommen. Dafür bürgt die branchenweit gültige Tarifbindung, die unser Unternehmen seit Jahren befürwortet und aktiv unterstützt.
Bereits 2009 traten wir bei Piepenbrock mit unserer Kampagne „Fair geht vor!“ gegen den Verfall der Löhne ein, indem wir den vorher geltenden Satz weiterzahlten. In regelmäßigen Abständen verhandeln die Unternehmen und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die tariflich geltenden Löhne. Eine Umsetzung erfolgt jeweils mit ausreichend langen Vorlaufzeiten, die uns eine Vorbereitung auf Lohnanpassungen ermöglichen. Die Debatte um den Mindestlohn wirft nun ein klärendes Licht auf ein zentrales Missverständnis, denn die 8,50 Euro sind in der Gebäudereinigung schon heute Realität. Bereits seit 2011 liegt der tarifvertraglich vereinbarte Stundensatz im Westen über 8,50 Euro – derzeit sogar bei 9,31 Euro. Auch in den neuen Bundesländern werden wir ab Anfang des kommenden Jahres 8,50 Euro zahlen.
Qualität fordern, leistungsgerecht entlohnen
Bei Piepenbrock stehen die Mitarbeiter im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie. Wir brauchen und schätzen sie. Da die Gebäudereinigung vom Engagement jeder einzelnen Reinigungskraft lebt, sagen wir offensiv: Wer Qualität und Leistung fordert, muss auch dementsprechend entlohnen – das ist unsere Philosophie. Ich möchte festhalten, dass bei Piepenbrock niemandem aufgrund eines eingeführten Mindestlohns gekündigt wird. Die gesetzliche Regelung ermöglicht uns eine Übergangszeit, die lang genug ist, um sich auf die neuen Untergrenzen einzustellen. Denn die beschlossenen 8,50 Euro werden ab 2015 zunächst in Branchen gelten, die derzeit nicht durch Mindestlohn-Tarifverträge geregelt sind. Unser aktueller Tarifvertrag in der Gebäudereinigung läuft bis Oktober 2015. Eine Übergangsregelung für allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge, die das Unterschreiten des dann gesetzlichen Mindestlohns erlaubt, gilt sogar bis Ende 2016. Spätestens dann werden wir uns in ganz Deutschland auf dem von Regierung und Bundestag beschlossenen Niveau bewegen.
Übergangszeit und Partnerschaft unabdingbar
Die Übergangszeit ist dabei essenziell: Schließlich müssen wir ins Gespräch mit unseren bestehenden Auftraggebern treten und auch administrativ einige Vorkehrungen treffen, um einen sauberen Übergang zu schaffen. Ohnehin versuchen wir mit unseren Kunden in möglichst jedem Fall eine Partnerschaft mit einer offenen Kommunikationskultur zu etablieren. Dazu gehört, dass wir bereits während der Vertragsverhandlungen danach streben, Abschnitte einzubauen, die es uns ermöglichen, den jeweiligen Betrag anzupassen, wenn die Tarifverhandlungen zu erhöhten Löhnen führen. Wir setzen auf offene Kommunikation und auf etablierte Vertragsstrukturen. Das tun wir nicht erst seit heute. Deshalb blicken wir dem Mindestlohn entspannt entgegen: Er setzt ein vitales Zeichen gegen Lohndumping.