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Zahlungsverkehr: SEPA-Umstellung rückt immer näher

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Ob nach Berlin, Brüssel oder Barcelona: Egal, wohin man sein Geld überweisen will, es soll genauso komfortabel und schnell vonstatten gehen. Auch die Lastschriftverfahren sollen europaweit einheitlich werden. Das sind die Ziele des SEPA-Zahlverfahrens, das vom 1. August 2014 an auf allen Euro-Konten in der EU sowie in Liechtenstein, Monaco, Norwegen und in der Schweiz verpflichtend eingeführt wird.

Foto: djd/BV Volksbanken
Foto: djd/BV Volksbanken

„Übergangszeit“ zum Üben nutzen

Ab diesem Stichtag werden die Bundesbürger auf ihren Kontoauszügen tatsächlich ihre neue IBAN vorfinden – ansonsten ändert sich zunächst nicht viel. „Denn die deutschen Banken nutzen die Übergangsfristen für Privatkunden, die das SEPA-Begleitgesetz bietet“, erläutert Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Konkret bedeute dies, dass Privatkunden bei inländischen Überweisungen noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und BLZ nutzen können. Die Bank übernehme dann für die Privatkunden die Umrechnung in IBAN.

„Nach dem Ende dieser Übergangsfristen kann man im bargeldlosen Zahlungsverkehr europaweit nur noch seine IBAN nutzen. Die Übergangszeit ist die beste Gelegenheit, um sich mit der Verwendung vertraut zu machen“, appelliert der BVR-Vorstand an die Verbraucher. Um welche Dimensionen es bei der Umstellung geht, verdeutlichen Zahlen der Bundesbank: Täglich werden in Deutschland etwa 22 Millionen Überweisungen und 35 Millionen Lastschriften getätigt.

Informationsoffensive der Banken

Die Banken in Deutschland informieren schon seit längerer Zeit ihre Kunden über die Umstellung. „Wir machen seit über einem Jahr intensiv auf SEPA aufmerksam. Je näher der Termin rückt, desto interessierter sind unsere Kunden“, sagt Dr. Martin. Er empfiehlt den Verbrauchern, auf die SEPA-geschulten Berater in den Banken zuzugehen und sich beispielsweise auf den Webseiten der Volksbanken und Raiffeisenbanken umzusehen: „Hier gibt es detaillierte Informationen, Formulare, Musterbriefe und Checklisten.“

Bankkunden müssen sich mit zwei ziemlich sperrigen Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben anfreunden: Mit der 22-stelligen IBAN und dem acht- bis elfstelligen BIC. „Vor der IBAN muss niemand ‚Angst‘ haben“, betont Dr. Martin: „Man muss sich nur vier zusätzliche Zeichen merken, die übrigen 18 Zeichen bestehen aus der alten Bankleitzahl, eventuell einigen Nullen und der alten Kontonummer.“ Und den BIC müssten die Bankkunden sowieso nicht lange im Gedächtnis behalten. „Da über die IBAN sowohl die Bank als auch das Konto eindeutig identifizierbar sind, wird der BIC voraussichtlich bis 2016 abgeschafft,“ erläutert das BVR-Vorstandsmitglied.

Prüfziffer verhindert Fehlbuchung

Ein Tippfehler oder ein Zahlendreher können im übrigen nicht dazu führen, dass plötzlich Unsummen auf ein falsches Konto überwiesen werden. „Das dritte und vierte Zeichen bei der IBAN sind Prüfziffern, die mit einem komplexen Verfahren aus den übrigen Ziffern errechnet werden. Bei einem Tippfehler merken die Banken anhand der Prüfziffer, dass etwas nicht stimmt und stoppen die Überweisung“, betont Dr. Andreas Martin.

Quelle: ots

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